Recht: Laden zuhause als Eigentümer und Mieter
Auf dem Weg zur eigenen Wallbox kommt man um einige Pflichten nicht herum, die sich abhängig von der Wohnsituation unterscheiden.
Auf dem Weg zur eigenen Wallbox kommt man um einige Pflichten nicht herum, die sich abhängig von der Wohnsituation unterscheiden.
Vor der Installation muss jede Wallbox beim Netzbetreiber gemeldet werden. >>
Seit dem 1. Dezember 2020 haben Wohnungseigentümer und Mieter das Recht darauf, an ihrem Stellplatz eine Wallbox zu installieren. Die Eigentümergemeinschaft bzw. der Vermieter entscheidet nicht mehr das "ob", sondern nur noch das "wie". >>
Wird eine Wandladestation von mehreren Parteien genutzt, muss diese eichrechtskonform sein. Erst dann ist eine Abrechnung möglich. >>
Zukünftige Wallbox-Besitzer müssen einiges beachten – egal ob sie Eigentümer sind oder zur Miete wohnen. Deswegen empfehlen wir: Ladesituation klären, bevor das neue E-Auto gekauft wird. Doch die gute Nachricht ist, dass prinzipiell seit dem 1. Dezember 2020 das Recht auf die Installation von Ladestationen besteht. Natürlich gibt es auch hier Einschränkungen, doch in den meisten Fällen steht einer eigenen Wallbox nichts mehr im Wege. Wichtig ist dabei, korrekt vorzugehen, alle beteiligten Parteien frühzeitig zu informieren und nichts zu überstürzen. Wir haben alle notwendigen Informationen sowie die ersten Schritte zusammengefasst, an denen sich Interessenten auf dem Weg zur eigenen Wallbox orientieren können.
Es besteht grundsätzlich keine Genehmigungs- sondern lediglich eine Meldepflicht. Im Einzelnen bedeutet das, dass Wandladestationen beim zuständigen Netzbetreiber gemeldet werden müssen – noch vor der Installation. Sie sind jedoch nicht genehmigungspflichtig.
Wallboxen ab einer Leistung von 4,2 kW müssen aber nach §14a EnWG steuerbar sein. Das bedeutet der Netzbetreiber darf die Ladeleistung bei Spitzenlastzeiten steuern, um die Netzstabilität zu gewährleisten.
Für Hauseigentümer gilt lediglich die oben genannte Melde- und Genehmigungspflicht beim Netzbetreiber. Wohnungseigentümer in Mehrfamilienhäusern unterliegen hingegen zusätzlich dem Wohnungseigentumsgesetz. Das bedeutet, dass die gesamte Eigentümergemeinschaft beim Einbau mitreden kann, da es sich bei der Garage um Gemeinschaftseigentum handelt. Dem Einbau einer Wallbox kann die Eigentümergemeinschaft grundsätzlich nicht widersprechen. Bei der Art und Weise der Durchführung der baulichen Änderungen ist jedoch ein Mehrheitsbeschluss notwendig. Hier ein Überblick über die einzelnen Schritte:
Hier müssen Sie Überzeugungsarbeit leisten: Informieren Sie die anderen Eigentümer über Ihre Idee und führen Sie wichtige Argumente auf, warum eine (Gemeinschafts-)Wallbox auch für sie vorteilhaft sein kann. Beispielsweise wird so das Haus auch für zukünftige Eigentümer attraktiver – der Wert der Immobilie steigt.
Ist Ihre Garage überhaupt für eine Wallbox geeignet und wenn ja, für welche? Das sollten Sie im nächsten Schritt herausfinden. Dafür ist normalerweise ein Home Check von einem qualifizierten Elektrofachbetrieb ratsam – bei e-mobilio bieten wir hierfür zwei Möglichkeiten: den Video-Installations-Check per Video-Call oder den Vor-Ort-Installations-Check. Bestätigt der Fachmann, dass eine Wallbox eingebaut werden kann, ist es an Ihnen, mögliche Modelle zu recherchieren. Gerade für Parksituationen in Mehrfamilienhäusern gibt es Ladelösungen, die sich für diesen Anwendungszweck besonders gut eignen.
Damit der Vorschlag in der nächsten Eigentümerversammlung diskutiert wird, müssen Sie einen Antrag stellen. Bitte beachten Sie die Frist dafür – wenn Sie zu spät dran sind, kann es sein, dass Sie bis zur nächsten Versammlung warten müssen.
Die Eigentümerversammlung hat Mitspracherecht dabei, wie (und wo) die Wandladestation angebracht wird. Präsentieren Sie hier die möglichen Lösungen, die Sie recherchiert haben. Auch das Abrechnungsverfahren muss geklärt werden. Erst nach einer mehrheitlichen Einigung über die Durchführung kann die Wallbox gemäß der Beschlussfassung von einem Techniker installiert werden. Bitte denken Sie dabei an die oben genannte Meldepflicht beim Netzbetreiber.
Der direkte Ansprechpartner für Mieter, die sich eine Wallbox wünschen, ist immer der Vermieter – egal, ob dem Vermieter das ganze Haus gehört oder er Teil einer Wohnungseigentümergemeinschaft ist. Deswegen unterscheidet sich das Vorgehen von Mietern von Häusern oder Wohnungen kaum. Wichtig ist nur: Wohnen Sie in einem Mehrfamilienhaus mit geteilter Garage, sollten Sie auch den anderen Mietern und Eigentümern Ihren Wunsch mitteilen und Vorbehalte abbauen. Eventuell finden Sie sogar Mitstreiter. So vermeiden Sie später unnötige Diskussionen und erleichtern auch dem Vermieter die Entscheidung.
Zuerst müssen Sie Ihren Vermieter über Ihren Wunsch in Kenntnis setzen. Gehen Sie dabei auf mögliche Bedenken ein und machen Sie ihn auf die Vorteile einer Wallbox aufmerksam. Hier lohnt es sich häufig, das direkte Gespräch zu suchen. Dennoch sollten Sie zusätzlich den schriftlichen Weg (per Mail oder Brief) wählen.
Bevor Sie sich über mögliche Lösungen informieren, sollten Sie von einem qualifizierten Elektrofachbetrieb einen Home Check durchführen lassen. Bei e-mobilio bieten wir hierfür zwei Möglichkeiten: den Video-Installations-Check per Video-Call oder den Vor-Ort-Installations-Check. Gibt der Fachmann aus technischer Sicht grünes Licht, können Sie mit der Recherche nach geeigneten Ladestationen beginnen. Sind auch andere Mieter an einer Ladelösung interessiert, sollten Sie sie bei Ihrer Suche mit einbinden. Geben Sie Ihrem Vermieter anschließend Informationen an die Hand, mit denen er arbeiten kann: Was sind die Vor- und Nachteile der von Ihnen vorgeschlagenen Wallboxen? Was kosten sie?
Stellen Sie danach den Antrag an den Vermieter. Bei einer Eigentumswohnung muss der Vermieter den Antrag für die nächste Eigentümerversammlung weiterreichen – fristgerecht, denn sonst kann es sein, dass Sie bis zur nächsten Versammlung warten müssen.
Warten Sie ab, bis der Vermieter der Maßnahme zustimmt. Beginnen Sie erst danach mit der Installation – selbst, wenn der Vermieter eine Anbringung eigentlich nicht verweigern kann. Bei einer Wohnungseigentümergemeinschaft haben die Eigentümer zusätzlich Mitspracherecht bei der Ausgestaltung. Bitte denken Sie dabei an die oben genannte Meldepflicht beim Netzbetreiber.
In Mehrfamilienhäusern sind oft Wallboxen mit mehreren Ladepunkten und einem integrierten Lastmanagement sinnvoll. In unserem Online-Shop finden Sie Ladestationen mit den verschiedensten Features samt passendem Zubehör sowie Energiemanagementsysteme, Ladekarten u. v. m.
Sobald eine Wallbox in einer Gemeinschaftsgarage angebracht oder sogar gemeinschaftlich genutzt wird, stellt sich die nächste Frage: Wie soll der geladene Strom abgerechnet werden? Hierfür ist es zentral zu wissen, wer wie viel Strom lädt. In manchen Fällen muss deswegen sogar für eichrechtskonformes Laden gesorgt werden. Das Eichrecht soll den Verbraucher – also den Nutzer der Ladestation – schützen, indem es vorschreibt, dass
an jeder Ladestation einheitlich abgerechnet wird und
die Messdaten und die Abrechnung gespeichert sowie geprüft werden können.
Nicht jede Wallbox verfügt über einen eichrechtskonformen Stromzähler. Hier sollte also beim Kauf darauf geachtet werden.
Im Folgenden stellen wir verschiedene Abrechnungsszenarien vor und zeigen, wann Sie eichrechtskonformes Laden tatsächlich brauchen – und wann nicht:
Ohne eigene Wallbox haben Sie immer noch die Möglichkeit, auf öffentliche Ladeangebote oder mobile Ladestationen zurückzugreifen – so können Sie sich den Traum vom eigenen E-Auto trotzdem erfüllen.
Eine Wallbox ist eine wichtige Investition in die Zukunft. Das Ziel der Bundesregierung ist es, den Anteil der zugelassenen Elektroautos in Deutschland stark zu erhöhen. Dabei werden nicht nur Immobilienbesitzer, sondern auch Mieter in Mehrparteienhäusern berücksichtigt: Nicht nur Sie, auch andere Mieter werden eine Wohnung mit Zugang zu einer Wallbox benötigen. Mit einer Wallbox steigert der Vermieter also die Attraktivität seiner Wohnungen – und das zu denkbar geringen Investitionskosten. Auch der Arbeitsaufwand ist für den Vermieter sehr gering, wenn Sie ihn bei der Recherche unterstützen und die Arbeiten begleiten.
Ein Energiezähler misst den Stromverbrauch einer Ladestation. In der Regel können die individuellen Ladevorgänge einzeln eingesehen werden.
Das kommt auf die Wallbox an. Wenn die Wallbox über diese Funktion verfügt, können sie die Ladeleistung Ihrer Ladestation zwischen 0 kW und der maximal möglichen Ladeleistung jederzeit selbst einstellen. Achten Sie beim Kauf darauf!
Werden mehrere Ladestationen innerhalb eines Hausanschlusses installiert, ist oft ein Lastmanagement-System (LMS) notwendig. Mit dem LMS wird die Stromverteilung auf die Ladestationen gesteuert und es werden Lastspitzen beim gleichzeitigen Laden mehrerer Fahrzeuge vermieden.
"Radio-Frequency IDentification". Mittels einer Karte oder eines Chips erkennt die Wallbox, wer gerade laden will. Diese halten Sie zum Starten des Ladevorgangs an die Ladestation, sodass nur berechtigte Personen Zugang haben. Wallboxen mit RFID-Zugangsschutz haben zusätzlich den Vorteil, dass die Ladevorgänge ggf. einzeln abgerechnet werden können.
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