Recht: Laden zuhause als Eigentümer und Mieter
Auf dem Weg zur eigenen Wallbox kommt man um einige Pflichten nicht herum, die sich abhängig von der Wohnsituation unterscheiden.
Auf dem Weg zur eigenen Wallbox kommt man um einige Pflichten nicht herum, die sich abhängig von der Wohnsituation unterscheiden.
Vor der Installation muss jede Wallbox mit einer Leistung bis einschließlich 12 kW beim Netzbetreiber gemeldet, bei mehr als 12 kW sogar genehmigt werden. >>
Seit dem 1. Dezember 2020 haben Wohnungseigentümer und Mieter das Recht darauf, an ihrem Stellplatz eine Wallbox zu installieren. Die Eigentümergemeinschaft bzw. der Vermieter entscheidet nicht mehr das "ob", sondern nur noch das "wie". >>
Wird eine Wandladestation von mehreren Parteien genutzt, muss diese eichrechtskonform sein. Erst dann ist eine Abrechnung möglich. >>
Zukünftige Wallbox-Besitzer müssen einiges beachten – egal ob sie Eigentümer sind oder zur Miete wohnen. Deswegen empfehlen wir: Klär die Ladesituation, bevor du dein neues E-Auto kaufst. Doch die gute Nachricht ist, dass prinzipiell seit dem 1. Dezember 2020 das Recht auf die Installation von Ladestationen besteht. Natürlich gibt es auch hier Einschränkungen, doch in den meisten Fällen steht einer eigenen Wallbox nichts mehr im Wege. Wichtig ist dabei, korrekt vorzugehen, alle beteiligten Parteien frühzeitig zu informieren und nichts zu überstürzen. Wir haben dir alle notwendigen Informationen sowie die ersten Schritte zusammengefasst, an denen du dich auf dem Weg zur eigenen Wallbox orientieren kannst.
Es besteht grundsätzlich keine Genehmigungs- sondern lediglich eine Meldepflicht (NAV §19). Im Einzelnen bedeutet das, dass Wandladestationen beim zuständigen Netzbetreiber gemeldet werden müssen – noch vor der Installation. Erst ab einer Wallbox-Leistung von mehr als 12 kW ist die Ladestation zusätzlich genehmigungspflichtig. Häufig kann dich der Elektrofachbetrieb deines Vertrauens bei der Anmeldung bzw. Genehmigung unterstützen.
Ob der Netzbetreiber einer genehmigungspflichtigen Wallbox-Installation zustimmt, hängt von der jeweiligen Netzsituation ab. So wird eine Überlastung oder Schädigung des Netzes verhindert. Stimmt der Betreiber der Wallbox zu, hast du vier Monate Zeit, sie von einem Elektrofachbetrieb installieren zu lassen. Hast du eine Absage erhalten, hast du noch die Möglichkeit, die entsprechenden Schwachstellen wie Leitungen oder Sicherungen zu beseitigen – leider auf eigene Kosten.
Für Hauseigentümer gilt lediglich die oben genannte Melde- und Genehmigungspflicht beim Netzbetreiber. Wohnungseigentümer in Mehrfamilienhäusern unterliegen hingegen zusätzlich dem Wohnungseigentumsgesetz. Das bedeutet, dass die gesamte Eigentümergemeinschaft beim Einbau mitreden kann, da es sich bei der Garage um Gemeinschaftseigentum handelt. Dem Einbau einer Wallbox kann die Eigentümergemeinschaft grundsätzlich nicht widersprechen. Bei der Art und Weise der Durchführung der baulichen Änderungen ist jedoch ein Mehrheitsbeschluss notwendig. Hier ein Überblick über die einzelnen Schritte:
Du musst hier Überzeugungsarbeit leisten: Informiere die anderen Eigentümer über deine Idee und führe wichtige Argumente auf, warum eine (Gemeinschafts-)Wallbox auch für sie vorteilhaft sein kann. Beispielsweise wird so das Haus auch für zukünftige Eigentümer attraktiver – der Wert der Immobilie steigt.
Ist deine Garage überhaupt für eine Wallbox geeignet und wenn ja, für welche? Das solltest du im nächsten Schritt herausfinden. Dafür ist normalerweise ein Home Check von einem qualifizierten Elektrofachbetrieb ratsam – beim e-mobilio Installationsservice ist diese Leistung inklusive (übrigens: Sollte sich herausstellen, dass bei dir keine Installation möglich ist, zahlst du natürlich nur den Home Check!). Bestätigt der Fachmann, dass eine Wallbox eingebaut werden kann, ist es an dir, mögliche Modelle zu recherchieren. Gerade für Parksituationen in Mehrfamilienhäusern gibt es Ladelösungen, die sich für diesen Anwendungszweck besonders gut eignen. In unserer Kaufberatung findest du mit wenigen Klicks Vorschläge für Ladestationen, die am besten zu deinem Bedarf passen.
Damit der Vorschlag in der nächsten Eigentümerversammlung diskutiert wird, musst du einen Antrag stellen. Bitte beachte die Frist dafür – wenn du zu spät dran bist, kann es sein, dass du bis zur nächsten Versammlung warten musst.
Die Eigentümerversammlung hat Mitspracherecht dabei, wie (und wo) die Wandladestation angebracht wird. Präsentiere hier die möglichen Lösungen, die du recherchiert hast. Auch das Abrechnungsverfahren muss geklärt werden. Erst nach einer mehrheitlichen Einigung über die Durchführung kannst du die Wallbox gemäß der Beschlussfassung von einem Techniker installieren lassen. Bitte denk dabei an die oben genannte Meldepflicht beim Netzbetreiber.
In Mehrfamilienhäusern sind oft Wallboxen mit mehreren Ladepunkten und einem integrierten Lastmanagement sinnvoll. Doch passt das auch zu dir? In unserer Online-Kaufberatung kannst du dir ein auf dich abgestimmtes Elektromobilitätspaket zusammenstellen – herstellerneutral und kostenlos.
Der direkte Ansprechpartner für Mieter, die sich eine Wallbox wünschen, ist immer der Vermieter – egal, ob deinem Vermieter das ganze Haus gehört oder er Teil einer Wohnungseigentümergemeinschaft ist. Deswegen unterscheidet sich das Vorgehen von Mietern von Häusern oder Wohnungen kaum. Wichtig ist nur: Wohnst du in einem Mehrfamilienhaus mit geteilter Garage, solltest du auch den anderen Mietern und Eigentümern deinen Wunsch mitteilen und Vorbehalte abbauen. Eventuell findest du sogar Mitstreiter. So vermeidest du später unnötige Diskussionen und erleichterst auch deinem Vermieter die Entscheidung.
Zuerst musst du deinen Vermieter über deinen Wunsch in Kenntnis setzen. Gehe dabei auf mögliche Bedenken ein und mache ihn auf die Vorteile einer Wallbox aufmerksam. Hier lohnt es sich häufig, das direkte Gespräch zu suchen. Dennoch solltest du zusätzlich den schriftlichen Weg (per Mail oder Brief) wählen.
Bevor du dich über mögliche Lösungen informierst, solltest du von einem qualifizierten Elektrofachbetrieb einen Home Check durchführen lassen. Der ist beim e-mobilio Installationsservice übrigens inklusive. Gibt der Fachmann aus technischer Sicht grünes Licht, kannst du mit der Recherche nach geeigneten Ladestationen beginnen. Sind auch andere Mieter an einer Ladelösung interessiert, solltest du sie bei deiner Suche mit einbinden. Gib deinem Vermieter anschließend Informationen an die Hand, mit denen er arbeiten kann: Was sind die Vor- und Nachteile der von dir vorgeschlagenen Wallboxen? Was kosten sie? Unsere Kaufberatung unterstützt dich übrigens bei deiner Recherche!
Stelle danach den Antrag an deinen Vermieter. Bei einer Eigentumswohnung muss der Vermieter den Antrag für die nächste Eigentümerversammlung weiterreichen – fristgerecht, denn sonst kann es sein, dass du bis zur nächsten Versammlung warten musst.
Warte ab, bis der Vermieter der Maßnahme zustimmt. Beginne erst danach mit der Installation – selbst, wenn dir der Vermieter eine Anbringung eigentlich nicht verweigern kann. Bei einer Wohnungseigentümergemeinschaft haben die Eigentümer zusätzlich Mitspracherecht bei der Ausgestaltung. Bitte denk dabei an die oben genannte Meldepflicht beim Netzbetreiber.
Sobald eine Wallbox in einer Gemeinschaftsgarage angebracht oder sogar gemeinschaftlich genutzt wird, stellt sich die nächste Frage: Wie soll der geladene Strom abgerechnet werden? Hierfür ist es zentral zu wissen, wer wie viel Strom lädt. In manchen Fällen muss deswegen sogar für eichrechtskonformes Laden gesorgt werden. Das Eichrecht soll den Verbraucher – also den Nutzer der Ladestation – schützen, indem es vorschreibt, dass
an jeder Ladestation einheitlich abgerechnet wird und
die Messdaten und die Abrechnung gespeichert sowie geprüft werden können.
Nicht jede Wallbox ist eichrechtskonform. Hier sollte also beim Kauf darauf geachtet werden.
Im Folgenden stellen wir dir verschiedene Abrechnungsszenarien vor und zeigen dir, wann du eichrechtskonformes Laden tatsächlich brauchst – und wann nicht:
Ladestationen, die beispielsweise an extra dafür gekennzeichneten Parkplätzen gemeinschaftlich genutzt werden, müssen eichrechtskonform sein. Erfolgt die Zahlung nicht sofort, sondern der Ladestrom wird in bestimmten Zeiträumen abgerechnet, ist auch eine Erkennung der verschiedenen Nutzer notwendig (z.B. per PIN oder Karte). Außerdem muss in bestimmten Fällen der Preis für die kWh ausgezeichnet werden.
Wird der Ladepunkt nur von einem Haushalt genutzt und ist dieser mit dem eigenen Wohnungszähler verbunden, wird der Ladestrom ganz bequem mit dem Haushaltsstrom abgerechnet. Da der Haushaltszähler selbst bereits geeicht ist, muss der Ladepunkt selbst nicht eichrechtskonform sein. Eine eigene Abrechnung findet in der Regel nicht statt. Hier ist es sinnvoll, eine Ladestation mit Zugangssicherung zu wählen, damit die Ladestation nicht unerlaubt "angezapft" wird.
Um hier den Strom abrechnen zu können, empfiehlt sich die Installation einer eichrechtskonformen Ladestation. Ist bereits eine Wallbox vorhanden, die kein eichrechtskonformes Laden ermöglicht, muss diese jedoch nicht zwangsläufig ausgetauscht werden, sondern kann mit einem MID-zertifizierten Zähler (Measurements Instruments Directive) nachgerüstet werden. Der Zähler ermöglicht bei der Jahresabrechnung eine Umlage auf den einzelnen Nutzer, sofern dieser eindeutig einem bestimmten Ladepunkt zugeordnet werden kann. Dies kann beispielsweise durch eine Nutzer-Authentifizierung per Schlüssel oder RFID-Chip sichergestellt werden.
Du hast in diesem Fall die Möglichkeit vom Installationsservice zurückzutreten und nur den Preis für den Home Check in Höhe von 199,00 Euro inkl. MwSt. zu bezahlen.
Eine Wallbox ist eine wichtige Investition in die Zukunft. Das Ziel der Bundesregierung ist es, den Anteil der zugelassenen Elektroautos in Deutschland stark zu erhöhen. Dabei werden nicht nur Immobilienbesitzer, sondern auch Mieter in Mehrparteienhäusern berücksichtigt: Nicht nur du, auch andere Mieter werden eine Wohnung mit Zugang zu einer Wallbox benötigen. Mit einer Wallbox steigert der Vermieter also die Attraktivität seiner Wohnungen – und das zu denkbar geringen Investitionskosten. Auch der Arbeitsaufwand ist für den Vermieter sehr gering, wenn du ihn bei der Recherche unterstützt und die Arbeiten begleitest.
Gefördert werden von der KfW Ladestationen an Stellplätzen und in Garagen, die zu Wohngebäuden gehören und nur privat zugänglich sind mit 900 Euro pro Ladepunkt. Dabei müssen die Kosten über der Förderung liegen und den Kauf einer Ladestation sowie die Installationskosten beinhalten. Anträge müssen vor dem Kauf und vor dem Beginn der Installation einer Ladestation eingehen. Zudem muss die Adresse auf der Rechnung mit der Adresse auf dem Förderantrag übereinstimmen, um von den Fördermitteln der KfW zu profitieren. Darüber hinaus gibt es auch noch weitere regionale Fördermöglichkeiten für den Kauf und die Installation einer Ladestation.
Pro neu installiertem Ladepunkt an einem privat zugänglichen Stellplatz oder einer Garage werden 900 Euro Förderung bezahlt. Allerdings dürfen die Kosten für den Kauf und die Installation nicht unter dieser Summe liegen und der Kauf und die Installation dürfen erst nach dem Stellen eines Antrags erfolgen. Den Förderantrag findest du direkt bei der KfW. Beachte bitte, dass die Rechnungsadresse mit den Angaben auf dem Antrag übereinstimmen muss. Eine geeignete Wallbox kannst du ganz einfach bei uns im Shop erwerben.
Wir nutzen auf unserer Seite Features, die dein Browser leider nicht unterstützt.