e-mobilio Fleet Solutions:
Lösungen für Fuhrpark-Elektrifizierung


Der Wechsel von konventionell angetriebenen Fahrzeugen hin zu Elektroautos bringt in vielen Fällen erhebliche Vorteile mit sich, doch nicht jedes Nutzungsprofil eignet sich für jede Form der Elektromobilität. e-mobilio ist unabhängiger Experte für die Planung, den Aufbau und den Betrieb von Ladelösungen für Unternehmen sowie deren dienstwagenberechtigte Mitarbeiter. Dank weitreichender Expertise, einem starken Partnernetzwerk und zukunftsweisenden Technologien bieten wir ganzheitliche, bedarfsgerechte E-Mobility-Services für die Elektrifizierung von Unternehmensflotten, Autohäusern und mehr. Mit unseren Lösungen stehen wir für komfortable Ladeerlebnisse am (Firmen-)Standort sowie unterwegs und beim Mitarbeiter zuhause.




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Flottenelektrifizierung:
e-mobilio Fleet2E

Mit e-mobilio Fleet2E bewerten wir auf Grundlage von realen Fuhrparkdaten, welche Fahrzeuge sich für den Umstieg auf die E-Mobilität eignen und mit welchen Einsparungen Flottenkunden dabei rechnen können. Durch den ganzheitlichen Beratungsansatz berücksichtigt e-mobilio bei der Analyse und Planung schon frühzeitig, welche Lademöglichkeiten an den einzelnen Betriebsstandorten und bei den Mitarbeitern zu Hause vorhanden sind oder errichtet werden können.







    Ladevorgänge:
    e-mobilio Abrechnungs­system

    Unsere individuell zugeschnittene Softwarelösung, das e-mobilio Abrechnungssystem, sowie die dazugehörige Ladekarte ermöglichen die unkomplizierte Verwaltung und Steuerung der installierten Ladeinfrastruktur. Dank einer App haben Ihre Mitarbeiter zudem sämtliche Ladedaten im Blick.







    Vereinbaren Sie direkt einen kostenlosen Termin mit einem unserer Experten:






    CO2 Bonus – Bares Geld für Ihre Ladesäulen

    Hand aufs Herz: Wussten Sie, dass nicht nur die Halter von Elektrofahrzeugen berechtigt sind, den CO2-Bonus zu erhalten, sondern auch Betreiber öffentlicher bzw. halböffentlicher Ladesäulen?

    Im Gegensatz zur THG-Prämie für E-Autos erhalten Ladesäulenbetreiber keine jährliche Quoten-Auszahlung, sondern ihre THG-Zertifikate nach Verbrauch des jeweiligen Ladepunktes vergütet. Sobald die Ladesäule bei der Bundesnetzagentur registriert und in Betrieb genommen wurde, kann es also mit der Anmeldung der THG-Quoten-Vergütung losgehen.




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