go-e eCharger Gemini Flex (11 kW)
Artikelnummer: CH-04-22-1
579,00 € inkl. MwSt.
749,00 € (Hersteller-UVP)
Kostenloser Versand
Lieferzeit: ca. 3 Werktage
Der go-e Charger Gemini Flex ist eine portable Ladestation mit Typ 2 Steckdose, 22 kW Ladeleistung und vielen Funktionen, wie RFID-Leser und softwarebasiertem Lastmanagement. Die Ladestation ist einfach per App steuerbar und bietet viele Sicherheitsfunktionen, wie ein FI-Schutzmodul. Es ist kein Ladekabel enthalten.
Der go-e Charger Gemini Flex bietet eine Ladeleistung von wahlweise bis zu 11 bzw. 22 kW. Da das Gerät sehr kompakt und leicht ist (nur 1,63 kg) lässt es sich problemlos mitnehmen, etwa auf Urlaubsfahrten. So klein der go-e Charger Gemini Flex auch ist, so lässt er dennoch kaum Wünsche offen. So hat das Ladegerät trotz seiner kompakten Bauart einen RFID-Leser integriert. Der elegante Charger ermöglicht das Laden von Elektrofahrzeugen oder Plug-in-Hybriden mit Typ 2 Stecker.
Der go-e Charger Gemini Flex eignet sich für den Innen- und Außenbereich gleichermaßen. Die Ladestation für Typ 2 Stecker kann zu Hause, vor dem Firmensitz oder unterwegs eingesetzt werden. Selbst das Laden auf dem Campingplatz oder beim Besuch von Freunden ohne eigenes Elektroauto ist damit möglich. Ein großer Vorteil: Für die Montage und den Anschluss wird kein Elektriker benötigt, was Zeit und Kosten spart. Ein LED-Ring zeigt den jeweiligen Ladezustand, ein softwarebasiertes statisches Lastmanagement ist möglich.
Der go-e Charger Gemini Flex lässt sich ganz einfach in Betrieb nehmen: Dazu muss nur das 30 Zentimeter lange Anschlusskabel in eine rote CEE 16 A (11 kW) bzw. CEE 32 A (22 kW) Steckdose gesteckt werden - schon ist der go-e Charger Gemini Flex ladebereit. Falls lediglich eine andere CEE Steckdose am Stellplatz ist, kann die Ladestation über einen optional erhältlichen Adapter angebunden werden. Aber bitte nur die originalen Adapter von go-e verwenden, sonst ist eine sichere Funktion nicht gewährleistet. Steuern lässt sich der go-e Charger Gemini Flex über den Bedienknopf oder bequem per kostenfreier App.
Der mobile go-e Charger Gemini Flex kann immer sicher betrieben werden, ob zu Hause oder unterwegs. Das FI-Schutzmodul schaltet das Ladegerät bei auftretenden Fehlerströmen sofort ab. Mit der kostenlosen go-e Charger App können alle Komfort- und Grundeinstellungen problemlos an das persönliche Ladeverhalten angepasst werden. So kann etwa der Ladevorgang über den Ladetimer geplant werden, um die Belastung des Stromnetzes zu verringern. Eine API- oder Modbus TCP- Schnittstelle macht das intelligente Anbinden einer PV-Anlage und Überschussladen möglich. Die Herstellergarantie liegt bei 24 Monaten.
Die go-e Charger "Gemini" Serie ist die Weiterentwicklung der sehr erfolgreichen "HOME" Serie. Neu sind nur das Design und die Farben. Technik und Funktionsumfang entsprechen denen des von der Stiftung Warentest 2022 zum Testsieger gekrönten Home Chargers.
Zum Lieferumfang gehören neben der Ladestation selbst eine Wandhalterung, sowie ein RFID-Chip, eine Reset-Karte sowie eine Kurzanleitung. Ein Ladekabel gehört nicht zur Wallbox und muss getrennt erworben werden.
Die Ladedauer ist von vielen Variablen abhängig, weswegen hier keine pauschalen Aussagen getroffen werden können. Sie wird beeinflusst von der Batteriekapazität des Fahrzeugs und der Ladeleistung. Die Ladedauer wird wie folgt berechnet:
Batteriekapazität ÷ Ladeleistung = Ladezeit.
Ein Beispiel: Ein E-Auto mit einer Batteriekapazität von 45 kWh lädt bei einer Ladeleistung von 7,4 kW etwa 6 Stunden und bei einer Ladeleistung von 43 kW nur etwa eine Stunde.
Mit welcher Ladeleistung tatsächlich geladen werden kann, ist übrigens nicht allein vom Auto abhängig. Ladestation, Kabel oder E-Auto – das schwächste Glied in der Kette bestimmt die maximale Leistung.
Ein FI-Schalter, auch Fehlerstrom-Schutzschalter oder RCCB genannt, ist eine Schutzeinrichtung, die dazu beitragen soll, Stromunfälle zu reduzieren. Bei der Installation einer Wallbox muss unbedingt auch ein FI-Schalter angebracht werden. Entweder ist dieser bereits in der Wallbox integriert oder er muss eigens dazugekauft und installationsseitig eingebaut werden. Bei den im e-mobilio Shop verfügbaren Ladestationen finden Sie immer einen Hinweis, ob ein FI-Schalter bereits integriert ist oder nicht.
Zunächst unterscheidet man bei Ladestationen zwischen fest installierten Heimladestationen, sogenannten Wallboxen, und mobilen Ladestationen, die an jeder Steckdose genutzt werden können. Auch bei der Ladeleistung gibt es große Unterschiede: Üblich sind vor allem 3,7 kW, 7,4 kW, 11 kW und 22 kW. Ein weiteres wichtiges Unterscheidungsmerkmal ist der Stecker. In Deutschland weit verbreitet ist der Typ 2-Stecker oder auch Mennekes-Stecker, welchen (fast) alle E-Autos besitzen. Darüber hinaus zeichnen sich manche Ladestationen durch Zusatzfunktionen wie ein Lastmanagement oder eine Zugangssicherung aus.
Zuallererst sollten Sie den Ort, an dem Sie die Ladestation installieren wollen, auf Tauglichkeit prüfen lassen – bei e-mobilio bieten wir hierfür zwei Möglichkeiten: den Video-Installations-Check per Video-Call oder den Vor-Ort-Installations-Check. Eventuell sind auch Anpassungen nötig, wie das Verlegen neuer Kabel oder Änderungen am Sicherungskasten. Spricht aus technischer Sicht nichts gegen eine Installation, müssen Sie Ihre Ladestation bei Ihrem Netzbetreiber melden. Erst danach können Sie mit der eigentlichen Installation beginnen. Aber Vorsicht: Die Installation unbedingt von einem Profi durchführen lassen! Das ist nicht nur sicherer, sondern auch gesetzlich vorgeschrieben. Darüber hinaus müssen Ladestationen ab einer Ladeleistung von mindestens 4,2 kW nach §14a EnWG durch den Netzbetreiber steuerbar sein.
Von der technischen Seite aus spricht nichts dagegen, wobei Zusatzfunktionen wie ein Lastmanagementsystem und Zugangssicherungen von Vorteil sind. Gehört das Haus einer Eigentümergemeinschaft haben Sie dank des neuen Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetzes (WEMoG) sozusagen das Recht auf eine Ladestation – als Mieter und als Eigentümer. Daneben muss alles beachtet werden, was auch beim Einbau einer Ladestation in Ein- und Zweifamilienhäuser notwendig ist: die Prüfung der technischen Voraussetzungen am Anschlussort, die Melde- bzw. Genehmigungspflicht beim Netzbetreiber und die Installation durch einen Profi.
Wir nutzen auf unserer Seite Features, die dein Browser leider nicht unterstützt.