go-e Charger Gemini (11 kW)
Artikelnummer: CH-04-11-51
579,00 € inkl. MwSt.
749,00 € (Hersteller-UVP)
Kostenloser Versand
Lieferzeit: ca. 5 Werktage
Der go-e Charger Gemini ist eine 11 kW Wallbox mit Typ 2 Steckdose, WLAN und App-Steuerung. Sie ist ideal für PV-Überschussladen und der Nachfolger des ADAC-Testsiegers go-eCharger Homefix. Eine großartige Wahl für E-Autofahrer mit Bedarf an einer intelligenten Heimladestation.
Der go-e Charger Gemini eignet sich für Privathaushalte und kleine Firmen, wenn der Ladestrom nicht verrechnet werden muss. Diese Wallbox hat den gleichen Funktionsumfang wie der go-e Charger Gemini flex mit Stecker ist aber ausschließlich für eine feste Installation geeignet. An die Steckdose können alle Typ 2 Ladekabel angeschlossen werden. Dadurch besteht erhöhte Flexibilität, speziell in Hinblick auf die Kabellänge.
Der go-e Charger Gemini kombiniert smarte Funktionen mit zeitlosem Design. Er eignet sich dank hoher IP-Schutzklasse für den Innen- und Außenbereich. Mit dem Charger kann sowohl ein Elektroauto, als auch ein Plug-in-Hybrid schnell und sicher geladen werden. Sind mehrere Ladestationen gleichzeitig im Einsatz, etwa in einer Wohnanlage, verteilt das integrierte Lastmanagement den verfügbaren Ladestrom intelligent auf alle Fahrzeuge. Der Charger verfügt über eine Typ 2 Steckdose mit Verriegelungsfunktion für das Ladekabel. Ein passendes Typ 2 Kabel ist ebenso als Zubehör erhältlich, wie ein Adapter für ein Elektroauto mit Typ 1 Stecker.
Das Ladegerät kann unmittelbar nach der Installation verwendet werden. Es kann wahlweise im Plug&Play-Modus oder nach vorheriger Freischaltung über eine RFID-Karte betrieben werden. Ein integrierter Ladetimer ermöglicht den Ladevorgang zu bestimmten Zeiten, etwa mit günstigerem Nachtstrom nach vorheriger Zeitvorwahl. Zudem ist die Steuerung des Gerätes auch bequem per App vom Sofa aus möglich. Damit lässt sich der Ladevorgang nicht nur starten, sondern auch überwachen.
Der go-e Charger Gemini wird mit einem 1,8 Meter langen Anschlusskabel geliefert, das mit einer Stromverteilerdose verbunden werden kann. Da die Ladestation keinen Stecker aufweist, ist sie nicht mobil verwendbar. Das kompakte Gerät ist deshalb besonders geeignet für alle E-Autofahrer, die eine smarte Heimladestation zur reinen Wandinstallation benötigen. Praktisch: Das Gerät eignet sich für PV-Überschussladen an der heimischen Photovoltaikanlage. Dann erfolgt das Laden des Elektroautos nur, wenn überschüssiger Strom vorhanden ist, der nicht für andere Elektrogeräte im Haushalt benötigt wird.
Die Leistung der Ladestation beträgt bis zu 22 kW, sodass das Laden auch in kurzer Zeit möglich ist. Ein FI-Schalter (40 mA AC und 6 mA DC) ist bereits in das Gehäuse integriert, ebenso wie eine Ladekabel-Verriegelung. Zudem ist es gemäß IP55 wasserfest. Zusätzlich ist die Wallbox mit einem Hotspot und WLAN ausgestattet. Über die kostenlose App lassen sich die Grundeinstellungen des Gerätes problemlos ändern und an die jeweiligen Bedürfnisse anpassen. Die Garantie für den kompakten go-e Charger Gemini mit Steckdose beträgt 24 Monate.
Der go-e Charger Gemini ist das Nachfolgemodell des bekannten ADAC-Testsiegers (2022) go-eChargers Homefix. Vor allem das design hat ein Update bekommen. Die grundsätzlichen Funktionen sind haben sich nicht verändert, sodass der go-e Charger Gemini dem go-eCharger Homefix in nichts nachsteht.
Die Ladedauer ist von vielen Variablen abhängig, weswegen hier keine pauschalen Aussagen getroffen werden können. Sie wird beeinflusst von der Batteriekapazität des Fahrzeugs und der Ladeleistung. Die Ladedauer wird wie folgt berechnet:
Batteriekapazität ÷ Ladeleistung = Ladezeit.
Ein Beispiel: Ein E-Auto mit einer Batteriekapazität von 45 kWh lädt bei einer Ladeleistung von 7,4 kW etwa 6 Stunden und bei einer Ladeleistung von 43 kW nur etwa eine Stunde.
Mit welcher Ladeleistung tatsächlich geladen werden kann, ist übrigens nicht allein vom Auto abhängig. Ladestation, Kabel oder E-Auto – das schwächste Glied in der Kette bestimmt die maximale Leistung.
Ein FI-Schalter, auch Fehlerstrom-Schutzschalter oder RCCB genannt, ist eine Schutzeinrichtung, die dazu beitragen soll, Stromunfälle zu reduzieren. Bei der Installation einer Wallbox muss unbedingt auch ein FI-Schalter angebracht werden. Entweder ist dieser bereits in der Wallbox integriert oder er muss eigens dazugekauft und installationsseitig eingebaut werden. Bei den im e-mobilio Shop verfügbaren Ladestationen finden Sie immer einen Hinweis, ob ein FI-Schalter bereits integriert ist oder nicht.
Zunächst unterscheidet man bei Ladestationen zwischen fest installierten Heimladestationen, sogenannten Wallboxen, und mobilen Ladestationen, die an jeder Steckdose genutzt werden können. Auch bei der Ladeleistung gibt es große Unterschiede: Üblich sind vor allem 3,7 kW, 7,4 kW, 11 kW und 22 kW. Ein weiteres wichtiges Unterscheidungsmerkmal ist der Stecker. In Deutschland weit verbreitet ist der Typ 2-Stecker oder auch Mennekes-Stecker, welchen (fast) alle E-Autos besitzen. Darüber hinaus zeichnen sich manche Ladestationen durch Zusatzfunktionen wie ein Lastmanagement oder eine Zugangssicherung aus.
Zuallererst sollten Sie den Ort, an dem Sie die Ladestation installieren wollen, auf Tauglichkeit prüfen lassen – bei e-mobilio bieten wir hierfür zwei Möglichkeiten: den Video-Installations-Check per Video-Call oder den Vor-Ort-Installations-Check. Eventuell sind auch Anpassungen nötig, wie das Verlegen neuer Kabel oder Änderungen am Sicherungskasten. Spricht aus technischer Sicht nichts gegen eine Installation, müssen Sie Ihre Ladestation bei Ihrem Netzbetreiber melden. Erst danach können Sie mit der eigentlichen Installation beginnen. Aber Vorsicht: Die Installation unbedingt von einem Profi durchführen lassen! Das ist nicht nur sicherer, sondern auch gesetzlich vorgeschrieben. Darüber hinaus müssen Ladestationen ab einer Ladeleistung von mindestens 4,2 kW nach §14a EnWG durch den Netzbetreiber steuerbar sein.
Von der technischen Seite aus spricht nichts dagegen, wobei Zusatzfunktionen wie ein Lastmanagementsystem und Zugangssicherungen von Vorteil sind. Gehört das Haus einer Eigentümergemeinschaft haben Sie dank des neuen Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetzes (WEMoG) sozusagen das Recht auf eine Ladestation – als Mieter und als Eigentümer. Daneben muss alles beachtet werden, was auch beim Einbau einer Ladestation in Ein- und Zweifamilienhäuser notwendig ist: die Prüfung der technischen Voraussetzungen am Anschlussort, die Melde- bzw. Genehmigungspflicht beim Netzbetreiber und die Installation durch einen Profi.
Wir nutzen auf unserer Seite Features, die dein Browser leider nicht unterstützt.