Elli ID.Charger Connect (4,5 m)
Artikelnummer: 2044719-69
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Die Ladedauer ist von vielen Variablen abhängig, weswegen hier keine pauschalen Aussagen getroffen werden können. Sie wird beeinflusst von der Batteriekapazität des Fahrzeugs und der Ladeleistung. Die Ladedauer wird wie folgt berechnet:
Batteriekapazität ÷ Ladeleistung = Ladezeit.
Ein Beispiel: Ein E-Auto mit einer Batteriekapazität von 45 kWh lädt bei einer Ladeleistung von 7,4 kW etwa 6 Stunden und bei einer Ladeleistung von 43 kW nur etwa eine Stunde.
Mit welcher Ladeleistung tatsächlich geladen werden kann, ist übrigens nicht allein vom Auto abhängig. Ladestation, Kabel oder E-Auto – das schwächste Glied in der Kette bestimmt die maximale Leistung.
Ein FI-Schalter, auch Fehlerstrom-Schutzschalter oder RCCB genannt, ist eine Schutzeinrichtung, die dazu beitragen soll, Stromunfälle zu reduzieren. Bei der Installation einer Wallbox muss unbedingt auch ein FI-Schalter angebracht werden. Entweder ist dieser bereits in der Wallbox integriert oder er muss eigens dazugekauft und installationsseitig eingebaut werden. Bei den im e-mobilio Shop verfügbaren Ladestationen finden Sie immer einen Hinweis, ob ein FI-Schalter bereits integriert ist oder nicht.
Zunächst unterscheidet man bei Ladestationen zwischen fest installierten Heimladestationen, sogenannten Wallboxen, und mobilen Ladestationen, die an jeder Steckdose genutzt werden können. Auch bei der Ladeleistung gibt es große Unterschiede: Üblich sind vor allem 3,7 kW, 7,4 kW, 11 kW und 22 kW. Ein weiteres wichtiges Unterscheidungsmerkmal ist der Stecker. In Deutschland weit verbreitet ist der Typ 2-Stecker oder auch Mennekes-Stecker, welchen (fast) alle E-Autos besitzen. Darüber hinaus zeichnen sich manche Ladestationen durch Zusatzfunktionen wie ein Lastmanagement oder eine Zugangssicherung aus.
Zuallererst sollten Sie den Ort, an dem Sie die Ladestation installieren wollen, auf Tauglichkeit prüfen lassen – bei e-mobilio bieten wir hierfür zwei Möglichkeiten: den Video-Installations-Check per Video-Call oder den Vor-Ort-Installations-Check. Eventuell sind auch Anpassungen nötig, wie das Verlegen neuer Kabel oder Änderungen am Sicherungskasten. Spricht aus technischer Sicht nichts gegen eine Installation, müssen Sie Ihre Ladestation bei Ihrem Netzbetreiber melden. Erst danach können Sie mit der eigentlichen Installation beginnen. Aber Vorsicht: Die Installation unbedingt von einem Profi durchführen lassen! Das ist nicht nur sicherer, sondern auch gesetzlich vorgeschrieben. Darüber hinaus müssen Ladestationen ab einer Ladeleistung von mindestens 4,2 kW nach §14a EnWG durch den Netzbetreiber steuerbar sein.
Von der technischen Seite aus spricht nichts dagegen, wobei Zusatzfunktionen wie ein Lastmanagementsystem und Zugangssicherungen von Vorteil sind. Gehört das Haus einer Eigentümergemeinschaft haben Sie dank des neuen Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetzes (WEMoG) sozusagen das Recht auf eine Ladestation – als Mieter und als Eigentümer. Daneben muss alles beachtet werden, was auch beim Einbau einer Ladestation in Ein- und Zweifamilienhäuser notwendig ist: die Prüfung der technischen Voraussetzungen am Anschlussort, die Melde- bzw. Genehmigungspflicht beim Netzbetreiber und die Installation durch einen Profi.
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