NRGkick KfW Select 7,5 m GSM/GPS/SIM
Artikelnummer: 12801015
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Die NRGkick KfW Select ist die flexibelste Wallbox der Welt. Sie kann über unterschiedliche Adapter nicht nur als Wallbox sondern auch als mobile Ladestation genutzt werden, sodass unterwegs geladen werden kann. Die zusätzlichen Optionen Mobilfunk-Anbindung und Ortungsservice erlauben dem Nutzer weitere Möglichkeiten.
Die NRGkick KfW Select muss für die KfW-Förderung für ein Jahr mit Hilfe der Diebstahl-sicheren Schutzverriegelung fest angeschlossen und durch den Elektriker auf 11 kW eingestellt werden. Im Anschluss kann die NRGkick KfW Select als transportable, mobile Ladestation für unterwegs verwendet werden. Damit kann sie als einzelne Ladestation sowohl zuhause als auch im Urlaub genutzt werden. Der Kauf einer weiteren Ladestation entfällt.
Mithilfe von Adaptern kann die KfW Select an sämtliche Steckdosen, inkl. öffentlicher Ladepunkte, angeschlossen werden. Dabei erkennt sie Temperaturwerte sowie länderspezifische Stromgrenzen und passt dementsprechend die Ladeleistung ganz automatisch an.
Die NRGkick KfW Select wird ganz einfach an eine bestehende 16 A Starkstrom-Steckdose angeschlossen und anhand der Schutzverriegelung fest angeschlossen. Weitere Installationsarbeiten fallen nicht an, sofern der Starkstrom-Anschluss bereits besteht.
Die NRGkick KfW-Select ist die perfekte Lösung für jede Situation. Durch die hohe Schutzart (IP67) ist sie staub- und wassergeschützt. Darüber hinaus ist sie extrem temperaturresistent (Betriebstemperaturbereich: -40 bis +70 °C). Nach IK10 ist sie außerdem absolut stoß- und schlagfest und hält sogar beim Überfahrtest stand.
Über die intuitive bedienbare NRGkick App bestehen vielfältige Möglichkeiten der NRGkick KfW Select. So werden einem bspw. nach selbst vorgeschriebenem Intervall Ladevorgänge automatisch zugesendet oder die Ladevorgänge nach eigenem Ermessen zu bestimmten Zeitpunkten eigenständig gestartet oder beendet. Damit kann ganz einfach der Ladevorgang gestartet werden, wenn ansonsten kaum größere Verbraucher genutzt werden, sodass Lastspitzen vermieden werden.
Diese Funktion wird zusätzlich über das autonome, dynamische Lastmanagement unterstützt. Dabei wird die Nutzung im gesamten Netz beachtet und dementsprechend die Ladeleistung automatisch angepasst. Damit wird einer Überlastung des Netzes entgegengewirkt und Stromausfälle vermieden. Über das Kommuikationsprotokoll OCPP 1.6 besteht außerdem eine Netzdienliche Steuerung, sodass die NRGkick KfW Select absolut zukunftssicher ist.
Mithilfe eines Updates wird es bald möglich sein, das Elektroauto mit 100% Ökostrom über die NRGkick KFW Select zu laden. Zum PV-unterstützen Laden verbindet sich die NRGkick KfW Select ganz einfach mit dem Wechselrichter und auf Wunsch mit Batteriespeicher und kann so ganz einfach überschüssigen Strom aus der PV-Anlage in das Fahrzeug leiten. Beim Laden über die PV-Anlage oder dem Batteriespeicher können drei unterschiedliche Modi nutzen: Überschussladen, 100% Sonne oder unterstützend über den Sunny Home Manager. Die Verbindung zum Wechselrichter wird über eine API-Schnittstelle hergestellt.
Über die Mobilfunk-Verbindung der NRGkick KfW Select können überall unabhängig von der lokalen Internetverbindung die Ladedaten eingesehen werden. Im Lieferumfang ist eine SIM-Karte enthalten, bei der das Datenvolumen für zwei Jahre kostenfrei genutzt werden kann und anschließend verlängert werden kann. Über die zusätzliche GPS-Funktion können Ladedaten abhängig vom Standort des Ladevorgangs nachvollzogen werden. Dies kann einen großen Vorteil zum Zweck der Rückvergütung von Ladekosten darstellen.
Die Ladedauer ist von vielen Variablen abhängig, weswegen hier keine pauschalen Aussagen getroffen werden können. Sie wird beeinflusst von der Batteriekapazität des Fahrzeugs und der Ladeleistung. Die Ladedauer wird wie folgt berechnet:
Batteriekapazität ÷ Ladeleistung = Ladezeit.
Ein Beispiel: Ein E-Auto mit einer Batteriekapazität von 45 kWh lädt bei einer Ladeleistung von 7,4 kW etwa 6 Stunden und bei einer Ladeleistung von 43 kW nur etwa eine Stunde.
Mit welcher Ladeleistung tatsächlich geladen werden kann, ist übrigens nicht allein vom Auto abhängig. Ladestation, Kabel oder E-Auto – das schwächste Glied in der Kette bestimmt die maximale Leistung.
Ein FI-Schalter, auch Fehlerstrom-Schutzschalter oder RCCB genannt, ist eine Schutzeinrichtung, die dazu beitragen soll, Stromunfälle zu reduzieren. Bei der Installation einer Wallbox muss unbedingt auch ein FI-Schalter angebracht werden. Entweder ist dieser bereits in der Wallbox integriert oder er muss eigens dazugekauft und installationsseitig eingebaut werden. Bei den im e-mobilio Shop verfügbaren Ladestationen finden Sie immer einen Hinweis, ob ein FI-Schalter bereits integriert ist oder nicht.
Zunächst unterscheidet man bei Ladestationen zwischen fest installierten Heimladestationen, sogenannten Wallboxen, und mobilen Ladestationen, die an jeder Steckdose genutzt werden können. Auch bei der Ladeleistung gibt es große Unterschiede: Üblich sind vor allem 3,7 kW, 7,4 kW, 11 kW und 22 kW. Ein weiteres wichtiges Unterscheidungsmerkmal ist der Stecker. In Deutschland weit verbreitet ist der Typ 2-Stecker oder auch Mennekes-Stecker, welchen (fast) alle E-Autos besitzen. Darüber hinaus zeichnen sich manche Ladestationen durch Zusatzfunktionen wie ein Lastmanagement oder eine Zugangssicherung aus.
Zuallererst sollten Sie den Ort, an dem Sie die Ladestation installieren wollen, auf Tauglichkeit prüfen lassen – bei e-mobilio bieten wir hierfür zwei Möglichkeiten: den Video-Installations-Check per Video-Call oder den Vor-Ort-Installations-Check. Eventuell sind auch Anpassungen nötig, wie das Verlegen neuer Kabel oder Änderungen am Sicherungskasten. Spricht aus technischer Sicht nichts gegen eine Installation, müssen Sie Ihre Ladestation bei Ihrem Netzbetreiber melden. Erst danach können Sie mit der eigentlichen Installation beginnen. Aber Vorsicht: Die Installation unbedingt von einem Profi durchführen lassen! Das ist nicht nur sicherer, sondern auch gesetzlich vorgeschrieben. Darüber hinaus müssen Ladestationen ab einer Ladeleistung von mindestens 4,2 kW nach §14a EnWG durch den Netzbetreiber steuerbar sein.
Von der technischen Seite aus spricht nichts dagegen, wobei Zusatzfunktionen wie ein Lastmanagementsystem und Zugangssicherungen von Vorteil sind. Gehört das Haus einer Eigentümergemeinschaft haben Sie dank des neuen Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetzes (WEMoG) sozusagen das Recht auf eine Ladestation – als Mieter und als Eigentümer. Daneben muss alles beachtet werden, was auch beim Einbau einer Ladestation in Ein- und Zweifamilienhäuser notwendig ist: die Prüfung der technischen Voraussetzungen am Anschlussort, die Melde- bzw. Genehmigungspflicht beim Netzbetreiber und die Installation durch einen Profi.
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