Der e-mobilio Förderservice unterstützt dich dabei, die maximale Förderung für deine Ansprüche zu erhalten. Mit dem Förderservice erfährst du, welche Förderprogramme für dich infrage kommen und sparst so schnell und bequem bares Geld. Darüber hinaus unterstützen wir dich bei der Beantragung des BAFA-Umweltbonus.
Hast du dir ein Fahrzeug ausgesucht, dann fülle bitte kurz das Online-Formular zum Förderservice aus – wir leiten deine Anfrage an unseren Fördermittelspezialisten febis Service GmbH weiter. Dieser überprüft, welche Fördermittel für dich infrage kommen (z. B. BAFA-Umweltbonus sowie evtl. weitere Programme auf regionaler und Landesebene). Zusätzlich unterstützt dich unser Service nach deinem Autokauf bei der Beantragung des BAFA Umweltbonus.
Der BAFA Umweltbonus ist eine Kaufprämie für diejenigen, die der Umwelt etwas Gutes tun möchten und sich deshalb für ein E-Auto (BEV) oder ein Brennstoffzellenfahrzeug (FCEV) entscheiden. Die Höhe des Zuschusses orientiert sich dabei am Nettolistenpreis sowie an der Art des Erwerbs (Kauf oder Leasing) und kann ab dem Tag der Zulassung beantragt werden.
Bei einem Listenpreis unter 40.000 € erhalten Käufer ab 1.1.2023 bis zu 6.750 €,
bei einem Listenpreis über 40.000 € sind Zuschüsse von bis zu 4.500 € möglich. Näheres zu den genauen Fördersätzen unter e-mobilio.de/elektromobilitaet/foerderung.
Voraussetzung: Das Fahrzeug muss (egal ob gekauft oder geleast) mindestens 6 Monate im Inland auf den Antragsteller zugelassen sein.
Ob dein neues E-Auto förderfähig ist, kannst du bei uns übrigens ganz einfach bei jedem Fahrzeug individuell nachlesen. Darüber hinaus sind förderfähige Elektrofahrzeuge auch immer auf der BAFA-Liste zu finden.
Wichtig: Der BAFA Umweltbonus kann erst nach dem Kauf deines E-Autos oder Brennstoffzellenfahrzeugs beantragt werden.
Den BAFA Umweltbonus beantragst du, nachdem dein Fahrzeug zugelassen wurde. (Eine Eingangsbestätigung bekommst du sofort nach dem Abschicken deines Antrags und kannst sofort nach der Bestätigung alle Nachweise hochladen.) Nach ca. 4 Monaten wird dir ein Bewilligungsbescheid zugeschickt und das Geld auf dein Konto ausgezahlt. Wenn du Unterstützung bei der Beantragung des Umweltbonus benötigst, nutze unseren Förderservice.
Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Stiftungen, Körperschaften und Vereine, auf die das Fahrzeug als Käufer oder Leasingnehmer mit Eigennutzung zugelassen ist.
Gefördert werden elektrisch betriebene Fahrzeuge, Brennstoffzellenfahrzeuge und von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge, sogenannte Plug-in-Hybride, die in Deutschland zugelassen werden.
Eigengenutzte Leasingmodelle werden ebenfalls gefördert. Gebrauchtwagen dürfen maximal eine Zweitzulassung haben, allerdings gilt dies nur, wenn für die Erstzulassung noch keine Förderung beantragt wurde. Die Förderung ist abhängig von der Leasingdauer gestaffelt. Dabei gilt eine Staffelung je nach Listenpreis und Laufzeit:
Bei reinen Elektroautos beträgt die Fördersumme 625 bis 3.000 Euro, Hybridelektrofahrzeuge werden mit 468,75 bis 2.250 Euro gefördert.
Pro neu installiertem Ladepunkt an einem privat zugänglichen Stellplatz oder einer Garage werden 900 Euro Förderung bezahlt. Allerdings dürfen die Kosten für den Kauf und die Installation nicht unter dieser Summe liegen und der Kauf und die Installation dürfen erst nach dem Stellen eines Antrags erfolgen. Den Förderantrag findest du direkt bei der KfW. Beachte bitte, dass die Rechnungsadresse mit den Angaben auf dem Antrag übereinstimmen muss. Eine geeignete Wallbox kannst du ganz einfach bei uns im Shop erwerben. | Hinweis: Da die Fördergelder momentan ausgeschöpft sind, ist eine Antragstellung derzeit nicht möglich. Es wird erwartet, dass neue Gelder zur Verfügung gestellt werden. Wir informieren dich zeitnah darüber. |
| Hinweis: Da die Fördergelder momentan ausgeschöpft sind, ist eine Antragstellung derzeit nicht möglich. Es wird erwartet, dass neue Gelder zur Verfügung gestellt werden. Wir informieren dich zeitnah darüber. | Anträge können seit dem 24.11.2020 gestellt werden. Der Antrag muss immer vor dem Einbau einer Ladestation gestellt und genehmigt worden sein. Wichtig: Die Rechnungsadresse und die Angabe auf dem Antrag müssen übereinstimmen.
Wir nutzen auf unserer Seite Features, die dein Browser leider nicht unterstützt.