Bei einem Gebrauchtwagen wird eine Bescheinigung einer amtlich anerkannten Prüforganisation, etwa der Deutschen Automobil Treuhand (DAT), verlangt, welches die maximale Laufleistung von 15.000 Kilometern belegt und einen Nachweis über die Zeiten der Abmeldedauer sowie einen Nachweis über den Listenpreis des Neufahrzeugs beinhaltet. Beim Kauf beim Händler wird in der Regel all dies von ihm übernommen. Das Formular des BAFA für die Gebrauchtwagenförderung finden Sie hier.
Der BAFA Umweltbonus kann mit folgenden Förderprogrammen kombiniert werden:
- Den Förderrichtlinien Elektromobilität und Markthochlauf NIP2 des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur
- Dem Sofortprogramm "Saubere Luft"
- Dem Flottenaustauschprogramm "Sozial und Mobil" des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Darüber hinaus kann der Umweltbonus mit den Förderprogrammen "Wirtschaftsnahe Elektromobilität" (WELMO) des Landes Berlin sowie dem Förderprogramm "Klimaschutzoffensive für Unternehmen" der KfW kombiniert werden.