Der e-mobilio Förderservice unterstützt Sie dabei, die maximale Förderung für Ihre Ansprüche zu erhalten. Mit dem Förderservice erfahren Sie, welche Förderprogramme für Sie infrage kommen und sparen so schnell und bequem bares Geld. Darüber hinaus unterstützen wir Sie bei der Beantragung des BAFA-Umweltbonus.
Haben Sie sich ein Fahrzeug ausgesucht, dann füllen Sie bitte kurz das Online-Formular zum Förderservice aus – wir leiten Ihre Anfrage an unseren Fördermittelspezialisten febis Service GmbH weiter. Dieser überprüft, welche Fördermittel für Sie infrage kommen (z. B. BAFA-Umweltbonus sowie evtl. weitere Programme auf regionaler und Landesebene). Zusätzlich unterstützt Sie unser Service nach Ihrem Autokauf bei der Beantragung des BAFA Umweltbonus.
Der BAFA Umweltbonus ist eine Kaufprämie für diejenigen, die der Umwelt etwas Gutes tun möchten und sich deshalb für ein E-Auto (BEV) oder ein Brennstoffzellenfahrzeug (FCEV) entscheiden. Die Höhe des Zuschusses orientiert sich dabei am Nettolistenpreis sowie an der Art des Erwerbs (Kauf oder Leasing) und kann ab dem Tag der Zulassung beantragt werden.
Bei einem Listenpreis unter 40.000 € erhalten Käufer aktuell bis zu 6.750 €,
bei einem Listenpreis über 40.000 € sind derzeit Zuschüsse von bis zu 4.500 € möglich. Näheres zu den genauen Fördersätzen unter e-mobilio.de/elektromobilitaet/foerderung.
Voraussetzung: Das Fahrzeug muss (egal ob gekauft oder geleast) mindestens 6 Monate im Inland auf den Antragsteller zugelassen sein.
Ob Ihr neues E-Auto förderfähig ist, können Sie bei uns übrigens ganz einfach bei jedem Fahrzeug individuell nachlesen. Darüber hinaus sind förderfähige Elektrofahrzeuge auch immer auf der BAFA-Liste zu finden.
Wichtig: Der BAFA Umweltbonus kann erst nach dem Kauf Ihres E-Autos oder Brennstoffzellenfahrzeugs beantragt werden.
Den BAFA Umweltbonus beantragst du, nachdem dein Fahrzeug zugelassen wurde. (Eine Eingangsbestätigung bekommst du sofort nach dem Abschicken deines Antrags und kannst sofort nach der Bestätigung alle Nachweise hochladen.) Nach ca. 4 Monaten wird dir ein Bewilligungsbescheid zugeschickt und das Geld auf dein Konto ausgezahlt. Wenn du Unterstützung bei der Beantragung des Umweltbonus benötigst, nutze unseren Förderservice.
Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Stiftungen, Körperschaften und Vereine, auf die das Fahrzeug als Käufer oder Leasingnehmer mit Eigennutzung zugelassen ist.
Gefördert werden elektrisch betriebene Fahrzeuge, Brennstoffzellenfahrzeuge und von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge, sogenannte Plug-in-Hybride, die in Deutschland zugelassen werden.
Eigengenutzte Leasingmodelle werden ebenfalls gefördert. Gebrauchtwagen dürfen maximal eine Zweitzulassung haben, allerdings gilt dies nur, wenn für die Erstzulassung noch keine Förderung beantragt wurde. Die Förderung ist abhängig von der Leasingdauer gestaffelt. Dabei gilt eine Staffelung je nach Listenpreis und Laufzeit:
Bei reinen Elektroautos beträgt die Fördersumme 625 bis 3.000 Euro, Hybridelektrofahrzeuge werden mit 468,75 bis 2.250 Euro gefördert.
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