3. Wie der Antrag gestellt werden muss
Tipp! Nutze unseren BAFA-Förderservice. Dieser übernimmt für dich ganz bequem die Antragsstellung.
Eine Antragstellung ist nur für Fahrzeuge möglich, deren Zulassung bereits erfolgt ist. Die Antragsstellung erfolgt online auf bafa.de/umweltbonus. Es darf nur das von der BAFA vorgegebene Formular verwendet werden. Beim Kauf des Fahrzeugs muss eine Kopie der Rechnung eingereicht werden, bei einem Leasingfahrzeug eine Kopie des Vertrags. Eine Bescheinigung der Zulassungsstelle ist nicht notwendig, sondern wird automatisch digital übermittelt.
Bei einem Gebrauchtwagen wird eine Bescheinigung einer amtlich anerkannten Prüforganisation, etwa der Deutschen Automobil Treuhand (DAT), verlangt, welches die maximale Laufleistung von 15.000 Kilometern belegt und einen Nachweis über die Zeiten der Abmeldedauer sowie einen Nachweis des Listenpreises des Neufahrzeugs beinhaltet. Beim Kauf beim Händler wird in der Regel all dies von ihm übernommen. Das Formular der BAFA für die Gebrauchtwagenförderung findest du hier.
Der BAFA Umweltbonus kann mit folgenden Förderprogrammen kombiniert werden:
- Den Förderrichtlinien Elektromobilität und Markthochlauf NIP2 des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur
- Dem Sofortprogramm "Saubere Luft"
- Dem Flottenaustauschprogramm "Sozial und Mobil" des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Darüber hinaus kann der Umweltbonus mit den Förderprogrammen "Wirtschaftsnahe Elektromobilität" (WELMO) des Landes Berlin sowie dem Förderprogramm "Klimaschutzoffensive für Unternehmen" der KfW kombiniert werden.