Bis zu 10.200 € für Wallbox, PV-Anlage und Speicher
Mit der KfW-Förderung “Solarstrom für Elektroautos” erhalten Sie einen attraktiven Zuschuss für Ihr Gesamtsystem.
Mit der KfW-Förderung “Solarstrom für Elektroautos” erhalten Sie einen attraktiven Zuschuss für Ihr Gesamtsystem.
Da der Fördertopf nach nur einem Tag bereits ausgeschöpft ist, kann die KfW-Förderung 442 “Solarstrom für Elektroautos” aktuell nicht beantragt werden. Wir informieren Sie, wenn die Regierung wieder Fördermittel bereitstellt.
Seit 26. September 2023 gibt es das neue Förderprogramm “Solarstrom für Elektrofahrzeuge” der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Mit der Förderung können Eigentümerinnen und Eigentümer selbtgenutzter Wohngebäude einen Zuschuss für die Speicherung und Nutzung ihres selbst erzeugten PV-Stroms zum Aufladen ihres E-Autos erhalten. Damit gibt es nach einer längeren Pause endlich wieder eine Finanzspritze vom Staat und damit einen neuen wichtigen Anreiz, die eigenen vier Wände fit für die Elektromobilität zu machen.
Im Gegensatz zu den bisherigen Wallbox-Förderungen gibt es das Förderprogramm 442 von der KfW nur für das Komplettpaket. Gemeint damit ist der Kauf und die Installation einer fabrikneuen Ladestation für Elektroautos in Kombination mit einer neuen Photovoltaikanlage und einem neuen Solarstromspeicher. Ziel der Förderung ist, das Aufladen des eigenen E-Autos mit selbsterzeugtem, klimafreundlichen Solarstrom voranzutreiben.
Im Detail bedeutet das:
Die maximale Zuschusssumme beträgt 10.200 Euro. Diese setzt sich aus folgenden Teilbeträgen zusammen:
Bei einer bidirektionalen Ladestation kann der Strom in zwei Richtungen fließen – vom Stromnetz ins Auto und vom Auto zurück ins Stromnetz. Der Vorteil: Das Elektroauto kann überschüssigen Strom bei Bedarf wieder abgeben und damit das Stromnetz entlasten.
Die Photovoltaikanlage ist eine dezentrale Energieerzeugungsanlage und muss über eine Spitzenleistung von mindestens 5,00 Kilowatt-Peak verfügen. Der über die PV-Anlage erzeugte und gespeicherte Strom muss vorrangig für Ladevorgänge des Elektrofahrzeugs genutzt werden.
Tipp: Auch für gemietete oder auf Raten gekaufte Gesamtsysteme gibt es die Förderung, allerdings nur, wenn die antragstellende Person nach Ablauf der Vertragslaufzeit Eigentümer der Anlage wird.
Um von der Förderung zu profitieren, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein, diese betreffen vor allem die Wohnsituation, das Fahrzeug und die Ladeinfrastruktur.
Privatpersonen, die
Wichtig: Falls Sie das E-Auto leasen, muss der Leasingvertrag eine Laufzeit von mindestens 12 Monaten aufweisen.
Da der Fördertopf bereits ausgeschöpft ist, kann die KfW-Förderung 442 “Solarstrom für Elektroautos” aktuell nicht beantragt werden. Wir informieren Sie, wenn die Regierung wieder Fördermittel bereitstellt.
Neben der KfW-Förderung für Gesamtsysteme gibt es noch einige weitere Fördermöglichkeiten und Zuschüsse, wie z. B. den Umweltbonus des BAFA inklusive der Innovationsprämie, den CO2 Bonus für THG-Quoten sowie diverse Steuererleichterungen wie die Befreiung von der Kfz-Steuer oder Vergünstigungen bei der Dienstwagensteuer.
Wichtig für die Förderung ist, dass Sie oder eine in Ihrem Haushalt lebende Person mindestens drei Jahre ein Elektroauto nutzen. Das Fahrzeug kann zwischenzeitlich auch wechseln, sofern es weiterhin rein elektrisch fährt und auf das entsprechende Haushaltsmitglied zugelassen ist. Zählbeginn ist hier der Zeitpunkt der Inbetriebnahme des Gesamtsystems. Wird das Fahrzeug erst später zugelassen, gelten die drei Jahre ab dem Zeitpunkt der Zulassung.
Für privat geleaste Fahrzeuge kann die Förderung beantragt werden. Dafür muss der Leasingvertrag eine Laufzeit von mindestens 12 Monaten aufweisen. Firmen- bzw. Dienstwagen werden nicht gefördert.
Eine WEG bzw. private Eigentümer, die Teil einer WEG sind, können die Förderantrag nicht beantragen. Antragsberechtigt sind ausschließlich private Eigentümer selbstgenutzter Wohngebäude.
Für die bereits vorhandene Ladestation gibt es keine Förderung. Wenn Sie jedoch eine fabrikneue Ladestation kaufen, die in der Liste der förderfähigen Ladestationen aufgeführt ist, können sie die Förderung beantragen. Zusätzlich benötigen Sie jedoch eine neue PV-Anlage mit mindestens fünf Kilowattpeak Spitzenleistung sowie einen fabrikneuen Solarstromspeicher mit mindestens fünf Kilowattstunden Speicherkapazität.
Für die bereits vorhandene PV-Anlage erhalten Sie nur dann die Förderung, wenn die bestehende Anlage um mindestens 5 kWp erweitern und einen fabrikneuen Wechselrichter kaufen, oder zusätzlich zur bestehenden eine komplett neue PV-Anlage mit mindestens 5 kWp inklusive Wechselrichter anschaffen.
Zusätzlich werden ein fabrikneuer Solastromspeicher (mind. 5 kWh Speicherkapazität) und eine neue Ladestation (mind. 11 kW Ladeleistung) benötigt.
Ja, Sie können die Komponenten auch bei unterschiedlichen Anbietern kaufen.
Zugelassen sind Installationsunternehmen, die in ein Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragen sind (§ 13 Niederspannungsanschlussverordnung). Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem Fachunternehmen, ob es die Anforderung erfüllt.
Nein, da bei einem Auto-Abo das Elektroauto auf den Anbieter zugelassen ist. Das Elektroauto muss auf Sie oder eine in Ihrem Haushalt lebende Person zugelassen sein.
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