Bis zu 10.200 € für Wallbox, PV-Anlage und Speicher

Mit der KfW-­Förderung “Solar­strom für Elektro­autos” erhalten Sie einen attraktiven Zu­schuss für Ihr Gesamt­system.


Achtung!

Da der Fördertopf nach nur einem Tag bereits ausgeschöpft ist, kann die KfW-Förderung 442 “Solarstrom für Elektroautos” aktuell nicht beantragt werden. Wir informieren Sie, wenn die Regierung wieder Fördermittel bereitstellt.



Solarstrom fürs E-Auto: Jetzt ordentlich absahnen

Seit 26. September 2023 gibt es das neue Förderprogramm “Solarstrom für Elektrofahrzeuge” der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Mit der Förderung können Eigentümerinnen und Eigentümer selbtgenutzter Wohngebäude einen Zuschuss für die Speicherung und Nutzung ihres selbst erzeugten PV-Stroms zum Aufladen ihres E-Autos erhalten. Damit gibt es nach einer längeren Pause endlich wieder eine Finanzspritze vom Staat und damit einen neuen wichtigen Anreiz, die eigenen vier Wände fit für die Elektromobilität zu machen.



Was wird gefördert?

Im Gegensatz zu den bisherigen Wallbox-Förderungen gibt es das Förderprogramm 442 von der KfW nur für das Komplettpaket. Gemeint damit ist der Kauf und die Installation einer fabrikneuen Ladestation für Elektroautos in Kombination mit einer neuen Photovoltaikanlage und einem neuen Solarstromspeicher. Ziel der Förderung ist, das Aufladen des eigenen E-Autos mit selbsterzeugtem, klimafreundlichen Solarstrom voranzutreiben.

Im Detail bedeutet das:

  • Der Kauf einer neuen Lade­station, etwa eine Wallbox, mind. 11 Kilowatt (kW) Lade­leistung 
  • Der Kauf einer neuen Photo­voltaik­anlage, mind. 5 Kilowatt­peak (kWp) Spitzenleistung 
  • Der Kauf eines neuen Solar­strom­speichers, mind. 5 Kilowatt­stunden (kWh) Speicherkapazität 
  • Der Einbau und Anschluss der Gesamt­anlage, inklusive aller Installations­arbeiten 
  • Ein Energiemanagement-System zur Steuerung der Gesamt­anlage

Die maximale Zuschusssumme beträgt 10.200 Euro. Diese setzt sich aus folgenden Teilbeträgen zusammen:

  • Für die Ladestation: 600 € pauschal; verfügt diese über eine bidirektionale Ladefunktion sind es 1.200 € pauschal 
  • Für die Photovoltaikanlage: 600 € pro kWp, max. 6.000 € 
  • Für den Solarstromspeicher: 250 € pro kWh, max. 3.000 €


Zur Erklärung:

Bei einer bidirektionalen Ladestation kann der Strom in zwei Richtungen fließen – vom Strom­netz ins Auto und vom Auto zurück ins Stromnetz. Der Vorteil: Das Elektroauto kann über­schüssigen Strom bei Bedarf wieder ab­geben und damit das Strom­netz entlasten.





Photovoltaikanlage


Die Photovoltaikanlage ist eine dezentrale Energieerzeugungsanlage und muss über eine Spitzenleistung von mindestens 5,00 Kilowatt-Peak verfügen. Der über die PV-Anlage erzeugte und gespeicherte Strom muss vorrangig für Ladevorgänge des Elektrofahrzeugs genutzt werden.

 

Tipp: Auch für gemietete oder auf Raten gekaufte Gesamtsysteme gibt es die Förderung, allerdings nur, wenn die antragstellende Person nach Ablauf der Vertragslaufzeit Eigentümer der Anlage wird.





Diese Voraussetzungen müssen erfüllt sein

Um von der Förderung zu profitieren, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein, diese betreffen vor allem die Wohnsituation, das Fahrzeug und die Ladeinfrastruktur.


Wer wird gefördert?

Privatpersonen, die 

  • ein Wohngebäude besitzen und dieses auch selbst bewohnen. 
  • ein Elektroauto besitzen (Eigentum oder Leasing) oder dieses zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits bestellt haben.


Voraussetzungen für die Förderung:

  • Intelligente Ladestation, Photovoltaikanlage und Solarstromspeicher werden fabrikneu, das heißt unbenutzt und ungebraucht, angeschafft. 
  • Bis zum Zeitpunkt der Antragstellung wurde noch keine der Komponenten bestellt. 
  • Die Einbaumaßnahmen bzw. die Installation müssen von einem Fachunternehmen vorgenommen werden. 
  • Sie besitzen ein reines Elektroauto, das auf Sie selbst oder auf eine in Ihrem Haushalt lebende Person zugelassen ist, oder haben das Fahrzeug bereits bestellt. 
  • Ihr Wohngebäude besteht und wird bereits von Ihnen bewohnt. 
  • Das Gesamtsystem muss ab Inbetriebnahme mindestens sechs Jahre zweckentsprechend genutzt werden. 
  • Das Elektroauto muss für mindestens drei Jahre ab der Inbetriebnahme des Gesamtsystems genutzt werden. 
  • Der genutzte Ladestrom muss zu 100 % aus erneuerbaren Energien stammen, vorranging aus der Eigenerzeugung vor Ort bzw. Zusätzlich über einen entsprechenden Stromliefervertrag.

Wichtig: Falls Sie das E-Auto leasen, muss der Leasingvertrag eine Laufzeit von mindestens 12 Monaten aufweisen.


Der Zuschuss kommt nicht in Frage:

  • Für Firmen- bzw. Dienstwagen 
  • Für Neubauten vor Einzug 
  • Für ausschließlich vermietete Gebäude 
  • Für Ferien- oder Wochenendhäuser bzw. Ferienwohnungen 
  • Für Eigentumswohnungen 
  • Wenn das Gebäude diese Förderung bereits erhalten hat 
  • Wenn bereits andere Fördermittel wie Kredite, Zulagen oder Zuschüsse in Anspruch genommen wurden.


So funktioniert's



Wichtiger Hinweis:

Da der Fördertopf bereits ausgeschöpft ist, kann die KfW-Förderung 442 “Solarstrom für Elektroautos” aktuell nicht beantragt werden. Wir informieren Sie, wenn die Regierung wieder Fördermittel bereitstellt.




Welche Förderungen gibt es noch?

Neben der KfW-Förderung für Gesamtsysteme gibt es noch einige weitere Fördermöglichkeiten und Zuschüsse, wie z. B. den Umweltbonus des BAFA inklusive der Innovationsprämie, den CO2 Bonus für THG-Quoten sowie diverse Steuererleichterungen wie die Befreiung von der Kfz-Steuer oder Vergünstigungen bei der Dienstwagensteuer.





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