20. Mai 2021
Mit einer Novellierung der Ladesäulenverordnung will die Bundesregierung künftig für alle öffentlichen Ladesäulen ein Kartenlesegerät vorschreiben. Damit könnten Fahrer von Elektroautos an allen Ladestationen auch mit einer Kreditkarte bezahlen. Die geplante Änderung bedarf jedoch noch erst der Zustimmung des Bundesrates.
Das Bundeskabinett hat eine Novellierung der Ladesäulenverordnung auf den Weg gebracht. Mit der geplanten Änderung müssen Ladesäulenbetreiber beim sogenannten Ad-hoc-Laden kontaktloses Bezahlen über eine gängige Debit- oder Kreditkarte als Mindeststandard anbieten. Damit soll das derzeit noch komplexe Bezahlsystem für Ladesäulen vereinfacht werden. Nutzer von Elektroautos brauchen jedoch noch ein wenig Geduld. Die Regelung für eine einheitliche Bezahlabwicklung gilt für alle Ladesäulen, die ab dem 1. Juli 2023 erstmalig in Betrieb genommen werden. Bereits vorhandene Ladesäulen müssen nicht mit einem Kartenlesegerät nachgerüstet werden. Als nächstes wird sich der Bundesrat mit den geplanten Änderungen befassen und muss der Novellierung der Ladesäulenverordnung zustimmen.
Dazu Bundeswirtschaftsminister Altmaier: "Damit die E-Mobilität sich auf breiter Front durchsetzt, müssen wir nicht nur die Autos fördern, sondern auch das Laden und Bezahlen einfach und unkompliziert gestalten. Künftig kann an öffentlich zugänglichen Ladesäulen einfach und schnell mit gängiger Kredit- und Debitkarte bezahlt werden. So kann jeder jederzeit an diesen Ladesäulen Strom laden und bezahlen – auch Kunden, die kein Smartphone besitzen. Zugleich wird so das grenzüberschreitende Laden und Bezahlen an Ladesäulen ermöglicht, denn die Kreditkarte ist überall einsetzbar."
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