Regierung beschließt neue Gesetze für Ladestationen




1.000 Schnellladestationen für Elektrofahrzeuge

12. Februar 2021
Mit zwei beschlossen Gesetzen will die Bundesregierung die Elektromobilität in Deutschland weiter voranbringen. Das sogenannte GEIG regelt den Einbau von Ladeinfrastruktur in Gebäuden. Mit dem Schnellladegesetz wird mit einem Fördervolumen von zwei Mrd. Euro der Ausbau von Schnellladestationen forciert. Bis zum Jahr 2023 sollen 1.000 Stationen mit über 150 Kilowatt Ladeleistung entstehen.

 

Die Regierungskoalition hat sich nach knapp einem Jahr Verhandlung auf das neue Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) geeinigt und in der Lesung des Bundestags beschlossen. Das neue Gesetz orientiert sich an der Gebäuderichtlinie der Europäischen Union und enthält Vorgaben für den Bau von privater Ladeinfrastruktur auf Stellplätzen an Gebäuden. Dies soll die Planung und den Einbau von Elektromobilität für den Hausbesitzer vereinfachen, aber auch die zwingende Einplanung der Ladeinfrastruktur bei einem Bau oder einem Bauvorhaben ab dem 10. März 2021 beinhalten. Auch der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 5. März für die Einführung des GEIG abgestimmt.

Gleichzeitig wurde das sogenannte Schnellladegesetz beschlossen. Mit dem Gesetz zur Bereitstellung flächendeckender Schnellladeinfrastruktur für reine Batterieelektrofahrzeuge schafft das Bundesverkehrsministerium (BMVI) die rechtliche Grundlage für die geplante Ausschreibung zum Aufbau eines öffentlichen Schnellladenetzes mit 1.000 Standorten. Die nächste Schnellladesäule mit über 150 Kilowatt müsse laut BMVI in wenigen Minuten erreichbar sein. Normale Ladestationen ermöglichen nur ein deutliches langsameres Aufladen mit maximal 22 Kilowatt.

Die Ausschreibung soll im Sommer 2021 starten. Der Bund will selbst nicht als Betreiber auftreten, sondern mehrere Betreiber auswählen, die dann in seinem Auftrag die Ladesäulen aufbauen und betreiben. Dabei sind die Betreiber rechtlich verpflichtet, die Ladesäulen in genau definierten Regionen, in einem bestimmten zeitlichen Rahmen und mit entsprechenden Standards zu errichten. Der bisherige Bestand an Ladeinfrastruktur wird in die Bedarfsermittlung mit einbezogen. Für den Aufbau der Schnellladeinfrastruktur ist ein Volumen von rund 2 Milliarden Euro vorgesehen.

Deutschland hat im internationalen Vergleich noch Aufholbedarf bei der Zahl von Ladestationen. Aktuell sind rund 22.000 Ladestationen verfügbar. Gerade einmal zwei Prozent verfügen über eine Ladeleistung von mehr als 100 Kilowatt.




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