Gesetz erleichtert Einbau von Wallboxen




Mieter und Eigentümer können ab sofort die Erlaubnis für eine eigene Ladestation einfordern

02. Dezember 2020
Bisher waren Mieter und Wohnungs­eigentümer immer auf die Zustimmung ihres Vermieters bzw. der Eigentümer­versammlung angewiesen, wollten sie eine Wall­box installieren lassen. Mit dem Inkraft­treten des Wohnungs­eigentums­modernisierungs­gesetzes (WEMoG) am 1. Dezember 2020 hat sich die Situation jedoch deutlich gebessert: Bis auf wenige Ausnahmen können E-Auto-Besitzer nun den Einbau einer privaten Wand­lade­station verlangen.

 

Wer sich für ein E-Auto entscheidet, kann auf eine private Wall­box nur schwer verzichten. Doch was, wenn der Vermieter oder die Eigentümer­gemeinschaft dagegen ist, die nötigen baulichen Änderungen durch­führen zu lassen? Bisher bedeutete das meist leider, dass der Traum vom eigenen E-Auto begraben werden musste. Durch ein neues Gesetz soll jetzt aber auch Mietern und Wohnungs­eigentümern der Weg zur E-Mobilität geebnet werden: Das WEMoG, das am 1. Dezember 2020 in Kraft trat, gibt ihnen das Recht, bauliche Ver­änderungen zum Einbau von Wand­lade­stationen schlichtweg verlangen zu können.

Konkret bedeutet das

  • für Mieter:

Mieter müssen zwar immer noch den Vermieter um Erlaubnis bitten, der kann diese allerdings nicht mehr so einfach verweigern. Einzige Ausnahme: Die bauliche Ver­änderung ist dem Vermieter nicht zumutbar. Wichtig zu wissen ist außerdem, dass der Vermieter eine zusätzliche Kaution verlangen kann.

 

  • für Wohnungseigentümer:

Wohnungs­eigen­tümer sind nicht mehr auf einen Beschluss der Eigen­tümer­gemeinschaft angewiesen, der ihnen den Einbau einer Ladestation in die Gemeinschafts­garage erlaubt. Lediglich die Durch­führung bleibt Beschluss­sache. Das heißt, dass im Rahmen der Eigen­tümer­versammlung abgestimmt werden muss, auf welche Weise und wo die baulichen Veränderungen durch­geführt werden.

 

Zusammen­fassend lässt sich also sagen, dass der bürokratische Auf­wand für den Einbau einer Wallbox zwar gleich geblieben ist, die Erfolgs­chancen jedoch deutlich gestiegen sind. Ob es sich bei dieser Maßnahme um einen weiteren Schub für die Elektro­mobilität in Deutschland handelt, bleibt abzuwarten.




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