16. November 2020
Nach der Erhöhung des Umweltbonus hat die Bundesregierung auch eine Förderung für die Installation von privaten Ladestationen für Elektroautos an Wohngebäuden beschlossen. Dabei gilt es jedoch bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen.
Im Dezember 2019 gründete das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur die "Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur". Bei ihrer offiziellen Eröffnung im Oktober 2020 gab Bundesminister Andreas Scheuer nun bekannt, dass künftig auch private Ladestationen mit 900 Euro Förderung pro Ladestation bezuschusst werden. Insgesamt stellt der Bund hier 200 Millionen Euro Gesamtbudget für das Förderprojekt zur Verfügung, das über die KfW abgewickelt wird.
Unter die Förderung fallen nicht nur die Kosten für den Erwerb einer privaten Ladestation, sondern auch Ausgaben für die Installation, die Nebenarbeiten und den Netzanschluss. Der Strom muss zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien bezogen werden, die Ladestation muss über eine Ladeleistung von mindestens 11 Kilowatt verfügen und intelligent steuerbar sein. Ebenso müssen die Gesamtkosten pro Ladestation höher als der Zuschussbetrag von 900 Euro ausfallen, was in der Praxis nahezu immer der Fall sein dürfte. Die Förderung kann ab dem 24. November bei der KfW beantragt werden. Die KfW hat hierzu eine Liste aller förderfähigen Ladestationen veröffentlicht. Ein wichtiger Punkt dabei: Die Förderung muss vor dem Kauf der Ladestation und deren Installation beantragt werden.
Die Bundesregierung will aber auch die Versorgung mit öffentlichen Ladestationen ausbauen. Von jedem Wohnort soll eine öffentliche Ladestation innerhalb von zehn Fahrminuten erreichbar sein. Bis zum Jahr 2023 soll so ein öffentliches Schnellladenetz mit 1.000 Standorten entstehen. Bis Ende 2021 sind 50.000 öffentlich zugängliche Schnell- und Normalladepunkte geplant.
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