15. April 2021
Ende März hatte die Bundesregierung Fördergelder in Höhe von 300 Millionen Euro für das Einrichten öffentlich zugänglicher Ladepunkte bewilligt. Ab sofort und bis Ende des Jahres können diese Mittel unter bestimmten Voraussetzungen online beantragt werden. Die Förderung soll das Thema Elektromobilität in Deutschland weiter voranbringen und die Zahl der Ladestationen deutlich erhöhen.
Die Bundesregierung investiert weiter in den Aufbau eines bundesweiten flächendeckenden und bedarfsgerechten Netzes von Normal- und Schnellladeinfrastruktur und stellt für öffentlich zugängliche Ladepunkte 300 Millionen Euro Fördergelder zur Verfügung. Neben einer besseren allgemeinen Verfügbarkeit soll insbesondere das Laden an attraktiven Zielorten des Alltags, dem Einzelhandel, Gaststätten und Freizeiteinrichtungen ausgebaut werden. Insbesondere Unternehmen des Einzelhandels und des Hotel- und Gastgewerbes sowie kleine Stadtwerke und kommunale Gebietskörperschaften sind zur Antragstellung aufgerufen.
Die Förderquote beträgt 80 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben, die je nach Art der Ladeinfrastruktur mit einem Maximalförderbetrag gedeckelt ist. Die Höchstbeträge pro Ladepunkt belaufen sich auf 4.000 Euro für einen Normallade- und auf 16.000 Euro für einen Schnellladepunkt. Darüber hinaus werden bis zu 10.000 Euro für den Anschluss an ein Niederspannungsnetz und maximal 100.000 Euro für einen Anschluss an ein Mittelspannungsnetz gewährt.
Die Anträge können ab sofort und bis Ende des Jahres online gestellt werden.
Alle Voraussetzungen findest du hier.
Die Förderrichtlinie endet am 31. Dezember 2022.
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