Das Elektromobilitätsgesetz (EmoG)
Das Elektromobilitätsgesetz bietet Vergünstigungen, um dem Ausbau der E-Mobilität in Deutschland voranzubringen.
Das Elektromobilitätsgesetz bietet Vergünstigungen, um dem Ausbau der E-Mobilität in Deutschland voranzubringen.
Das Elektromobilitätsgesetz (EmoG) ist eine gesetzliche Regelung in Deutschland, die darauf abzielt, die Elektromobilität zu fördern und den Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge voranzutreiben. Das Gesetz wurde im Jahr 2015 eingeführt und bietet verschiedene rechtliche Anreize und Erleichterungen für Elektrofahrzeuge im Straßenverkehr.
Eine der zentralen Maßnahmen des EmoG ist die Erleichterung des Parkens von Elektroautos. Kommunen haben die Möglichkeit, das Parken von Elektrofahrzeugen auf öffentlichen Parkplätzen kostenfrei oder zu vergünstigten Tarifen zu gestatten. Dadurch sollen Elektrofahrer motiviert werden, auf umweltfreundliche Fahrzeuge umzusteigen.
Ein weiterer wichtiger Aspekt des Gesetzes betrifft die Nutzung von Busspuren durch Elektrofahrzeuge. Unter bestimmten Bedingungen dürfen Elektroautos die Busspuren nutzen, was den Verkehrsfluss verbessern und die Fahrtzeiten verkürzen kann.
Des Weiteren sieht das EmoG vor, dass Elektrofahrzeuge von bestimmten Verkehrseinschränkungen in Umweltzonen befreit sind. Dies ermöglicht es den Elektrofahrern, auch in Gebieten mit eingeschränkter Zufahrt frei zu fahren.
Das Elektromobilitätsgesetz ist ein wichtiger Baustein der deutschen Politik zur Förderung der Elektromobilität und zur Erreichung von Klimaschutzzielen. Es soll dazu beitragen, die Akzeptanz von Elektrofahrzeugen zu erhöhen, die Ladeinfrastruktur auszubauen und den Übergang zu einer nachhaltigen und emissionsarmen Mobilität voranzutreiben. Durch diese gesetzlichen Anreize sollen die Herausforderungen im Bereich der Elektromobilität gemeistert und die Elektromobilität in Deutschland weiter vorangetrieben werden.
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Die Antwort ist ja, vorausgesetzt, Sie besitzen für Ihr Elektroauto ein spezielles E-Kennzeichen. Ist Ihr Nummernschild mit einem "E" versehen, dürfen Sie auf gekennzeichneten E-Auto-Parkplätzen parken, ohne gleichzeitig Ihr Auto aufzuladen.
Seit September 2015 können Sie das E-Kennzeichen für Ihr Elektro- oder Plug-in-Hybrid-Fahrzeug bei Ihrer Zulassungsstelle beantragen. Dafür benötigen Sie:
Das Kennzeichen bekommen Sie übrigens sowohl für eine Neuzulassung, als auch für bestehende Zulassungen. Eine Pflicht zur Beantragung gibt es nicht.
Die gute Nachricht vorweg: Elektroautos, welche bis 31.12.2025 zugelassen werden, sind für maximal 10 Jahre von der Kfz-Steuer befreit, längstens bis Ende 2030. Nach diesem Zeitraum hängt die Höhe der Kfz-Steuer bei Elektrofahrzeugen ausschließlich vom zulässigen Gesamtgewicht ab. Die Kfz-Steuer von Hybridautos berechnet sich nach der Größe des Hubraums sowie nach dem CO2-Ausstoß.
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