Bayern fördert nicht öffentliche Ladepunkte




Bayern startet neues Förderprogramm für nicht öffentliche Ladepunkte

16. Mai 2022 

In Bayern startet ab Juni ein neues Förderprogramm, welches nicht öffentliche Ladepunkte an touristischen und kommunalen Betrieben, bei Unternehmen sowie im Falle von Dienstwagen beim Mitarbeiter zuhause fördert. Dafür müssen allerdings einige Voraussetzungen erfüllt werden.

 

Rund drei Millionen Euro stellt die bayerische Landesregierung zur Förderung von nicht öffentlichen Ladepunkten zur Verfügung. Die entsprechende Förderrichtlinie trat am 11. Mai in Kraft und kann ab Anfang Juni beantragt werden.  

 

Laut dem bayerischen Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger sind “etwa zwei Drittel aller Pkw-Neuzulassungen gewerblich oder Dienstfahrzeuge”. Aus diesem Grund richtet sich die neue Förderung besonders an kommunale Betriebe und Unternehmen mit elektrischen Flottenfahrzeugen sowie deren Mitarbeiter, die ihre Dienstwägen zuhause laden . Auch touristische Betriebe sind Gegenstand der neuen Förderung. Dies ist eine Reaktion der Landesregierung auf den großen Erfolg des ausgelaufenen Förderprogramms “Tourismus in Bayern – Fit für die Zukunft”. 

 

Bei Ladepunkten kommunaler und touristischer Einrichtungen sind sowohl Normal- als auch Schnellladepunkte förderfähig. Beim Laden eines Dienstwagens zuhause beschränkt sich die Förderung auf einen normalen Ladepunkt. Unternehmen müssen hingegen mindestens einen Schnellladepunkt anbieten, um “Ladepunkte für unterschiedliche Ladebedarfe bei Flotten” gewährleisten zu können und damit förderfähig zu sein.  

 

Wichtig ist außerdem, dass die Antragstellung und Zuwendung nur dann möglich ist, wenn noch nicht mit dem Bau begonnen wurde. Die Installation darf also erst nach Erhalt des Förderbescheids beginnen und muss dann innerhalb von zwölf Monaten abgeschlossen werden. Außerdem müssen die Ladepunkte mit Ökostrom betrieben werden und der aktuellen Ladesäulenverordnung entsprechen.  

 

Gefördert werden maximal 1.500 Euro je Ladepunkt oder 90 % der förderfähigen Kosten. Es können insgesamt bis zu zehn Ladepunkte je Standort eines Unternehmens beziehungsweise bis zu neun Ladepunkte über alle Ladeorte eines kommunalen Betriebes hinweg gefördert werden.  




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