Ministerium prüft längere Halte­dauer für E-Autos




Längere Halte­dauer für den Anspruch auf Umwelt­bonus geplant

17. Februar 2022 

Die Bundesregierung will den zunehmenden Missbrauch der Förderung für Elektroautos unterbinden und erwägt eine Mindesthaltedauer von zwölf Monaten. Damit soll der florierende Gebrauchtwagenhandel ins Ausland als Geschäftsmodell gestoppt werden.

Die Bundesregierung prüft nach einem Bericht der „Wirtschaftswoche“ eine Ausdehnung der Haltedauer für Elektroautos. Aktuell muss der Käufer eines E-Autos eine Mindesthaltedauer von sechs Monaten einhalten, um von der Förderung von bis zu 9.000 Euro profitieren zu können. Dieser Zeitraum soll nun auf zwölf Monate ausgeweitet werden. Die Bundesregierung bestätigte dies als Teil einer Überarbeitung des bestehenden Förderkonzeptes. Hintergrund ist der zunehmende Missbrauch der Elektroauto-Förderung und ein sich etablierendes Geschäftsmodell des Verkaufs von Gebrauchtwagen ins Ausland. Es sei „nicht Sinn der Förderung, dass geförderte Autos nach sechs Monaten regelmäßig ins europäische Ausland weiterverkauft werden und dies zu einem Geschäftsmodell für Händler und Käufer wird“, ließ das Wirtschaftsministerium verlauten.

Laut „Wirtschaftswoche“ seien konservativ geschätzt bis zu 240 Mio. Euro Fördergelder nicht zweckgemäß verwendet worden. Dieses Problem hatte auch bereits zum derzeitigen Stopp der Wallboxförderung geführt. 2023 soll für alle Aspekte der Elektromobilität ein neues Förderprogramm präsentiert werden, das derzeit erarbeitet wird.




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