KfW mit neuem Förderprogramm für Ladestationen




Neue Förderung für Ladestationen für Unternehmen und Kommunen

23. November 2021 

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat eine neue Förderung für Elektromobilität ins Leben gerufen: Über das KfW-Programm 441 werden ab sofort der Kauf und die Installation nicht öffentlich zugänglicher Wallboxen gefördert. Antragsberechtigt sind Kommunen, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen und Freiberufler.

Firmen und Gemeinden können für neue Ladestationen für gewerblich oder kommunal genutzte Elektrofahrzeuge Fördergelder erhalten. Der Zuschuss, der ab sofort bei der staatlichen Förderbank KfW beantragt werden kann, beträgt 70 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten. Er ist auf maximal 900 Euro je Ladepunkt und für Unternehmen mit 45.000 Euro pro Standort begrenzt. Das Gesamtvolumen des Programms beläuft sich auf rund 350 Millionen Euro. Der Förderantrag muss vor Kauf oder Installation der Ladestation gestellt werden. Wichtig: Die Ladestation muss zu 100 Prozent mit Ökostrom versorgt werden und darf nicht öffentlich zugänglich sein. Sie darf für Firmenfahrzeuge und Privatfahrzeuge der Beschäftigten genutzt werden. Förderfähig sind Ladestationen mit bis zu 22 kW Ladeleistung und intelligenter Steuerung.

"Wir wollen Unternehmen und Kommunen den Umstieg auf eine klimafreundliche Flotte erleichtern. Deshalb sorgen wir jetzt für komfortable Lademöglichkeiten am Arbeitsplatz. Einfach laden, immer und überall: Diesem Ziel sind wir ein ganzes Stück näher gekommen", so der geschäftsführende Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer. Die KfW hatte vor einigen Wochen das Förderprogramm des Bundes für private Wallboxen ausgesetzt, weil die Mittel hierfür in Höhe von 800 Millionen Euro erschöpft waren. Es ist aber davon auszugehen, dass diese demnächst wieder aufgestockt werden.




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