Sobald eine Wallbox in einer Gemeinschaftsgarage angebracht oder sogar gemeinschaftlich genutzt wird, stellt sich die nächste Frage: Wie soll der geladene Strom abgerechnet werden? Hierfür ist es zentral zu wissen, wer wie viel Strom lädt. In manchen Fällen muss deswegen sogar für eichrechtskonformes Laden gesorgt werden. Das Eichrecht soll den Verbraucher – also den Nutzer der Ladestation – schützen, indem es vorschreibt, dass
an jeder Ladestation einheitlich abgerechnet wird und
die Messdaten und die Abrechnung gespeichert sowie geprüft werden können.
Nicht jede Wallbox ist eichrechtskonform. Hier sollte also beim Kauf darauf geachtet werden.
Im Folgenden stellen wir verschiedene Abrechnungsszenarien vor und zeigen, wann Sie eichrechtskonformes Laden tatsächlich brauchen – und wann nicht:
Ladestationen, die beispielsweise an extra dafür gekennzeichneten Parkplätzen gemeinschaftlich genutzt werden, müssen eichrechtskonform sein. Erfolgt die Zahlung nicht sofort, sondern der Ladestrom wird in bestimmten Zeiträumen abgerechnet, ist auch eine Erkennung der verschiedenen Nutzer notwendig (z. B. per PIN oder Karte). Außerdem muss in bestimmten Fällen der Preis für die kWh ausgezeichnet werden.
Wird der Ladepunkt nur von einem Haushalt genutzt und ist dieser mit dem eigenen Wohnungszähler verbunden, wird der Ladestrom ganz bequem mit dem Haushaltsstrom abgerechnet. Da der Haushaltszähler selbst bereits geeicht ist, muss der Ladepunkt selbst nicht eichrechtskonform sein. Eine eigene Abrechnung findet in der Regel nicht statt. Hier ist es sinnvoll, eine Ladestation mit Zugangssicherung zu wählen, damit die Ladestation nicht unerlaubt "angezapft" wird.
Um hier den Strom abrechnen zu können, empfiehlt sich die Installation einer eichrechtskonformen Ladestation. Ist bereits eine Wallbox vorhanden, muss diese jedoch nicht ausgetauscht werden, sondern kann mit einem MID-zertifizierten Zähler (Measurements Instruments Directive) nachgerüstet werden. Der Zähler ermöglicht bei der Jahresabrechnung eine Umlage auf den einzelnen Nutzer, sofern dieser eindeutig einem bestimmten Ladepunkt zugeordnet werden kann. Dies kann beispielsweise durch eine Nutzer-Authentifizierung per Schlüssel oder RFID-Chip sichergestellt werden.
Laden zuhause als Eigentümer und Mieter – auf dem Weg zur eigenen Wallbox kommt man um einige Pflichten nicht herum, die sich abhängig von der Wohnsituation unterscheiden.
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