Schärfere Förderrichtlinien für Plug-in-Hybride




Innovationsprämie für Plug-in-Hybride wird stärker an der Mindestreichweite ausgerichtet

5. Januar 2022

Ab diesem Jahr gelten für die Förderung von Plug-in-Hybriden strengere Förderkriterien. Statt 40 Kilometer Mindestreichweite müssen diese nun 60 Kilometer mit einer vollgeladenen Batterie erreichen. Ab 2023 soll die Mindestreichweite auf 80 Kilometer angehoben werden. Plug-in-Hybride müssen auch noch in anderen Bereichen mit weniger Förderung rechnen.

Ende letzten Jahres hatte das Bundeswirtschaftsministerium die zum Jahresende ausgelaufene Innovationsprämie verlängert. Bis Ende 2022 erhalten alle Elektrofahrzeuge und Plug-in-Hybrid-Modelle die volle Förderprämie. Für ein Plug-in-Hybridfahrzeug mit einem Nettolistenpreis von maximal 40.000 Euro beträgt der Umweltbonus bzw. die Innovationsprämie 6.750 Euro; mit einem Nettolistenpreis über 40.000 Euro bis maximal 65.000 Euro gibt es noch 5.625 Euro. Für Plug-in-Hybride gelten jedoch schon ab diesem Jahr strengere Kriterien. Sie dürfen höchstens 50 Gramm CO₂ pro Kilometer emittieren oder die elektrische Mindestreichweite muss statt wie bisher 40 Kilometer nun 60 Kilometer betragen.

Ab 2023 wird die Höhe der Förderung dann noch stärker am Klimaschutzeffekt ausgerichtet. Ab Januar 2023 plant die Koalition den Wegfall des CO₂-Erfordernisses von maximal 50 Gramm CO₂/km und will sich allein auf die erforderliche Mindestreichweite berufen. Bereits ab dem 1. August 2023 soll eine Mindestreichweite von mindestens 80 Kilometern gelten.

Auch die Dienstwagenregelung mit einem niedrigeren monatlichen Steuersatz von 0,5 Prozent wird voraussichtlich dann an den Klimaschutzeffekt angepasst. Während reine batteriebetriebene Elektrofahrzeuge ab diesem Jahr beim Umweltbundesamt die THG-Quote beantragen können, erhalten Plug-in-Hybride keine jährliche Bonuszahlung. Die Arbeiten am neuen Förderkonzept wurden bereits von der neuen Bundesregierung aufgenommen.




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