Förderservice

Mit unserem Partner Febis

Keine Lust auf lästigen Papierkram? Dieser Service übernimmt für Sie die Beantragung des BAFA-Umweltbonus für Ihr neues, zugelassenes E-Auto. Wir stellen den Kontakt her, damit Sie ganz einfach durch unseren Partner der febis Service GmbH den Antragsservice erhalten.
Hinweis: Der Vertrag wird mit unserem Partner febis geschlossen.
nur 149,00 €
Antragsstellung des BAFA-Umweltbonus per Vollmacht
Unkomplizierte Beantragung
Bequem, einfach & schnell
Attraktive Förderungen

Was ist der Umweltbonus des BAFA?

Der BAFA Umweltbonus ist eine Kaufprämie für diejenigen, die der Umwelt etwas Gutes tun möchten und sich deshalb für ein E-Auto (BEV) oder ein Brennstoffzellenfahrzeug (FCEV) entscheiden. Die Höhe des Zuschusses orientiert sich dabei am Nettolistenpreis sowie an der Art des Erwerbs (Kauf oder Leasing) und kann ab dem Tag der Zulassung beantragt werden. Bei einem Listenpreis unter 40.000 € erhalten Käufer aktuell bis zu 6.750 €, bei einem Listenpreis über 40.000 € sind derzeit Zuschüsse von bis zu 4.500 € möglich.

Voraussetzung: Das Fahrzeug muss (egal ob gekauft oder geleast) mindestens 6 Monate im Inland auf den Antragsteller zugelassen sein.

Ob Ihr neues E-Auto förderfähig ist, können Sie bei uns übrigens ganz einfach bei jedem Fahrzeug individuell nachlesen. Darüber hinaus sind förderfähige Elektrofahrzeuge auch immer auf der BAFA-Liste zu finden.

Wichtig: Der BAFA Umweltbonus kann erst nach dem Kauf Ihres E-Autos oder Brennstoffzellenfahrzeugs beantragt werden.

So geht's

1. Förderservice beantragen
Nach Absenden unseres Online-Formulars leiten wir Ihre Daten kostenlos und unverbindlich an unseren Fördermittelspezialisten, die febis Service GmbH, weiter.
2. Checkliste ausfüllen

Innerhalb von 2-3 Werktagen meldet sich febis mit einer Checkliste bei Ihnen. Indem Sie die Checkliste ausfüllen, unterschreiben und an febis zurücksenden, beauftragen Sie die febis Service GmbH für den Förderservice.

3. Umweltbonus erhalten

febis beantragt für Sie per Vollmacht den BAFA Umweltbonus.

Falls Sie Unterstützung bei der Beantragung von weiteren Förderprogrammen benötigen, erstellt febis Ihnen dafür ein individuelles Angebot.

Häufige Fragen
Für E-Fahrzeuge gibt es den BAFA-Umweltbonus. Dieser ist eine Kaufprämie für diejenigen, die sich für ein E-Auto (BEV) oder ein Brennstoffzellenfahrzeug (FCEV) entscheiden. Die Höhe des Zuschusses orientiert sich am Nettolistenpreis sowie an der Art des Erwerbs (Kauf oder Leasing) und kann ab dem Tag der Zulassung beantragt werden.

Bei einem Listenpreis unter 40.000 Euro erhalten Käufer ab 1.1.2023 bis zu 6.750 Euro, bei einem Listenpreis über 40.000 Euro sind Zuschüsse von bis zu 4.500 Euro möglich (inklusive Innovationsprämie und Herstelleranteil). Der Umweltbonus wird nur bis zu einem Nettolistenpreis von maximal 65.000 Euro gewährt. Das Fahrzeug muss (egal ob gekauft oder geleast) mindestens sechs Monate im Inland auf den Antragsteller zugelassen sein. Darüber hinaus gibt es lokale Förderprogramme.
Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Stiftungen, Körperschaften und Vereine, auf die das Fahrzeug als Käufer oder Leasingnehmer mit Eigennutzung zugelassen ist.
Der BAFA-Umweltbonus kann erst beantragt werden, wenn Sie Ihr Auto bereits zugelassen haben. Nach erfahrungsgemäß ca. vier Monaten wird Ihr Bewilligungsbescheid an unseren Förderservice-Partner febis zugestellt und dann umgehend das Geld auf Ihr Konto ausgezahlt.
Der Antrag für den Umweltbonus wird nach dem Kauf des Fahrzeugs gestellt. Eine Antragstellung ist dabei nur für Fahrzeuge möglich, deren Zulassung bereits erfolgt ist. Es darf nur das von der BAFA vorgegebene Formular verwendet werden.