Melde- und Genehmigungspflicht beim Netzbetreiber


Es besteht grundsätzlich keine Genehmigungs- sondern lediglich eine Meldepflicht. Im Einzelnen bedeutet das, dass Wandladestationen beim zuständigen Netzbetreiber gemeldet werden müssen – noch vor der Installation. Dies kann der Elektriker für Sie übernehmen. Sie sind jedoch seit dem 31.12.2023 nicht mehr genehmigungspflichtig.


Wallboxen ab einer Leistung von 4,2 kW müssen aber nach §14a EnWG steuerbar sein. Das bedeutet der Netzbetreiber darf die Ladeleistung bei Spitzenlastzeiten steuern, um die Netzstabilität zu gewährleisten. Alle bei e-mobilio verfügbaren Ladestationen erfüllen die Bedingungen für diese Gesetzesgrundlage.




Laden zuhause als Eigentümer und Mieter – Auf dem Weg zur eigenen Wallbox kommt man um einige Pflichten nicht herum, die sich abhängig von der Wohnsituation unterscheiden.




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