Melde- und Genehmigungspflicht beim Netzbetreiber


Es besteht grundsätzlich keine Genehmigungs- sondern lediglich eine Meldepflicht (NAV §19). Im Einzelnen bedeutet das, dass Wandladestationen beim zuständigen Netzbetreiber gemeldet werden müssen – noch vor der Installation. Erst ab einer Wallbox-Leistung von mehr als 12 kW ist die Ladestation zusätzlich genehmigungspflichtig. Häufig kann ein Elektrofachbetrieb bei der Anmeldung bzw. Genehmigung unterstützen.


Ob der Netzbetreiber einer genehmigungspflichtigen Wallbox-Installation zustimmt, hängt von der jeweiligen Netzsituation ab. So wird eine Überlastung oder Schädigung des Netzes verhindert. Stimmt der Betreiber der Wallbox zu, bleiben vier Monate Zeit, sie von einem Elektrofachbetrieb installieren zu lassen. Bei einer Absage besteht noch die Möglichkeit, die entsprechenden Schwachstellen wie Leitungen oder Sicherungen zu beseitigen – leider auf eigene Kosten.




Laden zuhause als Eigentümer und Mieter – Auf dem Weg zur eigenen Wallbox kommt man um einige Pflichten nicht herum, die sich abhängig von der Wohnsituation unterscheiden.




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