Erst kürzlich wurden auch Fördermittel für private Ladestationen (Wallboxen) von der KfW genehmigt. Ziel der Förderung ist es, Privatpersonen zu motivieren, auf elektrisch betriebene Fahrzeuge umzusteigen und hierfür eine ausreichende Ladeinfrastruktur im privaten Bereich zu schaffen. Dabei muss beachtet werden:
Gefördert werden Ladestationen an Stellplätzen und in Garagen, die zu Wohngebäuden gehören und nur privat zugänglich sind. Die Förderung kann von privaten Eigentümern, Wohnungseigentümergemeinschaften, Mietern und Vermietern beantragt werden. Bezuschusst werden der Kaufpreis einer neuen Ladestation und die Kosten für Einbau und Anschluss der Ladestation, inklusive aller Installationsarbeiten. Darüber hinaus gelten folgende Voraussetzungen:
Die Ladestation darf nur zum Aufladen selbstgenutzter Elektrofahrzeuge verwendet werden und muss über eine intelligente Steuerung verfügen.
Die Ladestation muss einen oder mehrere Ladepunkte mit einer Ladeleistung von genau 11 Kilowatt pro Ladepunkt aufweisen. Ein Installateur kann auch eine 22 Kilowatt Box auf 11 Kilowatt einstellen.
Die Einbaumaßnahmen werden durch ein Fachunternehmen vorgenommen.
Die geförderte Ladestation wird ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme mindestens ein Jahr zweckentsprechend genutzt und darf in diesem Zeitraum nicht veräußert werden.
Der für den Ladevorgang erforderliche Strom stammt zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien.
Die technischen Anforderungen an eine Ladestation für eine Förderung findest du hier.
Welche Ladestationen die KfW bezuschusst, kannst du hier nachlesen.
Pro Ladepunkt erhältst du einen Zuschuss von 900 Euro. Die Gesamtkosten für den Ladepunkt, den Einbau und Anschluss müssen auf jeden Fall über diesem Betrag liegen, sonst bekommst du keinen Zuschuss! Werden in einer Wohneinheit/Garage mehrere Ladepunkte eingerichtet, gibt es 900 Euro für jeden Ladepunkt. Liegen bei zwei oder drei Ladepunkten die Kosten unter jeweils 900 Euro pro Ladepunkt, wird die Förderung gekürzt. Um die Förderung komplett auszuschöpfen, sollten die Kosten bei zwei Ladepunkten bei mindestens 1.800 Euro liegen, bei drei Ladepunkten bei über 2.700 Euro usw. Die Förderung erfolgt in Form eines Investitionszuschusses, der nicht zurückbezahlt werden muss.
Bei den Gesamtkosten können folgende Leistungen berücksichtigt werden:
Ladestation
Lademanagement zur Steuerung von Ladestationen
Netzanschluss
notwendige Elektroinstallationsarbeiten und bauliche Maßnahmen
Die Antragstellung erfolgt direkt über das Zuschussportal der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Der Antrag muss jedoch vor dem Einbau erfolgen!
Erst nach einer Bestätigung für den Zuschuss darf mit den Arbeiten begonnen werden und es muss die Identität des Antragstellers verifiziert werden – über die Schufa oder eine Video-Identifizierung. Erst nach der Genehmigung solltest du den Einbau bei einer Firma beauftragen. Nach Abschluss musst du die Rechnungen für den Kauf und die Installation über das KfW-Zuschussportal hochladen. Erst dann bekommst du die Förderung ausbezahlt – in der Regel am Ende des Monats nach erfolgreicher Prüfung. Der Nachweis muss spätestens neun Monate nach Antragsbestätigung der KfW erfolgen.
Die Rechnung muss folgende Punkte beinhalten:
die Anforderungen gemäß Umsatzsteuergesetz (Steuernummer)
die förderfähige Ladestation und die Arbeitsleistung
die Adresse des Investitionsobjekts
Die Rechnungen über die erbrachten Leistungen dürfen dabei nicht bar bezahlt worden sein.
Zusätzliche Fördergelder erhältst du für die Installation einer Photovoltaik-Anlage für Solarstrom, barrierefreie Zugänge des Stellplatzes oder der Garage und Schutzmaßnahmen gegen Einbruch in Haus und Garage.
Beachte: Eine Kombination mit einer steuerlichen Anrechnung der Kosten für die Ladestation in der Einkommensteuererklärung ist nicht möglich.
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Gefördert werden von der KfW Ladestationen an Stellplätzen und in Garagen, die zu Wohngebäuden gehören und nur privat zugänglich sind mit 900 Euro pro Ladepunkt. Dabei müssen die Kosten über der Förderung liegen und den Kauf einer Ladestation sowie die Installationskosten beinhalten. Anträge müssen vor dem Kauf und vor dem Beginn der Installation einer Ladestation eingehen. Darüber hinaus gibt es auch noch weitere regionale Fördermöglichkeiten für den Kauf und die Installation einer Ladestation.
Pro neu installiertem Ladepunkt an einem privat zugänglichen Stellplatz oder einer Garage werden 900 Euro Förderung bezahlt. Allerdings dürfen die Kosten für den Kauf und die Installation nicht unter dieser Summe liegen und der Kauf und die Installation dürfen erst nach dem Stellen eines Antrags erfolgen.
Anträge können seit dem 24.11.2020 gestellt werden. Der Antrag muss immer vor dem Einbau einer Ladestation gestellt und genehmigt worden sein.
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