Die Förderquote beträgt …
… für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) maximal 40 %,
… für Großunternehmen (GU) maximal 20 %.
Die förderfähigen Ausgaben je Ladepunkt sind abhängig von der jeweilgen DC-Ladeleistung auf einen Höchstbetrag begrenzt:
- 50-149 kW: 14.000 Euro (KMU) bzw. 7.000 Euro (GU)
- > 150 kW: 30.000 Euro (KMU) bzw. 15.000 Euro (GU)
Der Förderbetrag je Antrag ist unabhängig von der Anzahl der installierten Schnellladepunkte auf 5 Millionen Euro begrenzt.
Dabei dürfen die Anträge der verbundenen Unternehmen einen Gesamtförderbetrag von 30 Millionen Euro nicht überschreiten.
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