Förderung von Schnellladepunkten für Unternehmen
Die Bundesregierung fördert nicht-öffentliche Schnellladesäulen für gewerbliche Unternehmen.
| Wichtiger Hinweis: Die Förderung kann nur noch bis 30. November beantragt werden. |
Die Bundesregierung fördert nicht-öffentliche Schnellladesäulen für gewerbliche Unternehmen.
| Wichtiger Hinweis: Die Förderung kann nur noch bis 30. November beantragt werden. |
Mit einem neuen Förderprogramm unterstützt das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) Unternehmen beim Aufbau nicht-öffentlicher Schnellladeinfrastruktur. Neben Ladepunkten für elektrische Pkw sind erstmals auch Ladepunkte speziell für Lkw in größerem Rahmen förderfähig. Dies war bisher nur in Kombination mit der Fahrzeuganschaffung möglich. Das Fördervolumen beträgt 400 Millionen Euro, die Förderung kann noch bis Ende November beantragt werden. Damit bietet die Regierung Unternehmen einen wertvollen Anreiz, die Elektrifizierung ihres Betriebs voranzubringen.
DC-Ladestationen für Elektroautos ermöglichen schnelles und effizientes Aufladen. Im Gegensatz zu AC-Ladestationen, so genannten Normalladestationen, bei denen der geladene Strom durch den im Fahrzeug verbauten On-Board Charger zuerst umgewandelt werden muss, liefern DC-Ladestationen den Gleichstrom direkt. Dadurch werden Ladezeiten erheblich verkürzt.
Antragsberechtigt sind sowohl Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft als auch Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung.
Inhaltlich wird das Förderprogramm von der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur begleitet, die Antragstellung und -bearbeitung erfolgt über den Projektträger Jülich (PtJ).
Dann wird es jetzt Zeit, die Schnellladeinfrastruktur in Ihrem Unternehmen aufzubauen. Hier sind Sie bei uns genau richtig!
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Jedes Unternehmen kann nur einen Antrag stellen.
Bei verbundenen Unternehmen müssen Tochterunternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit einen eigenen Antrag stellen.
Der für die Ladevorgänge benötigte Strom muss vollständig aus erneuerbaren Energien stammen.
Der Kauf und die Installation der Schnellladepunkte müssen innerhalb von 18 Monaten nach Eingang des Bewilligungsbescheides erfolgen. Der Auftrag darf jedoch erst nach der Bewilligung erteilt werden.
Die Schnellladepunkte müssen im Inland errichtet werden und müssen mindestens zwei Jahre ab der Inbetriebnahme im Eigentum des Unternehmens bleiben.
Eine Kombination mit anderen Fördermitteln ist nicht zulässig.
Die Förderquote beträgt …
… für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) maximal 40 %,
… für Großunternehmen (GU) maximal 20 %.
Die förderfähigen Ausgaben je Ladepunkt sind abhängig von der jeweilgen DC-Ladeleistung auf einen Höchstbetrag begrenzt:
Der Förderbetrag je Antrag ist unabhängig von der Anzahl der installierten Schnellladepunkte auf 5 Millionen Euro begrenzt.
Dabei dürfen die Anträge der verbundenen Unternehmen einen Gesamtförderbetrag von 30 Millionen Euro nicht überschreiten.
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Neben der KfW-Förderung für Gesamtsysteme gibt es noch einige weitere Fördermöglichkeiten und Zuschüsse, z. B. den Umweltbonus des BAFA inklusive der Innovationsprämie, den CO2 Bonus für THG-Quoten, diverse Steuererleichterungen wie die Befreiung von der Kfz-Steuer oder Vergünstigungen bei der Dienstwagensteuer sowie für Privatpersonen ab 2024 wieder die KfW-Förderung für Gesamtsysteme aus Wallbox, Photovoltaikanlage und Solarstromspeicher.
Antragsberechtigt sind ausschließlich Unternehemen der gewerblichen Wirtschaft, kommunale Unternehmen und Einzelunternehmen mit Sitz in Deutschland. Dabei wird unterschieden zwischen Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Großunternehmen (GU).
Gefördert werden nicht-öffentliche Schnellladepunkte für Unternehmen, die auf der Herstellerliste “Förderung nicht-öffentlicher Schnellladeinfrastruktur für KMU und Großunternehmen” aufgeführt sind.
Die Schnellladeinfrastruktur muss einige technische Anforderungen erfüllen. So muss u. a. das Mess- und Eichrecht eingehalten werden. Zudem muss die Ladeeinrichtung z. B. via OCPP an ein IT-Backend angebunden und remotefähig sein. Auch muss eine Genehmigung beim zuständigen Versorgungsnetzbetreiber eingeholt werden werden. Näheres zu den technischen Vorgaben erfahren Sie über folgenden Link.
Die Antragstellung erfolgt digital über diesen Link.
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