Wer ein E-Auto oder einen Hybrid als Dienstwagen fährt und dieses auch privat nutzen kann, möchte das Fahrzeug in der Regel bequem zu Hause laden können. Das spart Zeit und Aufwand – macht sich aber auch in der privaten Stromrechnung bemerkbar.
Aber: Arbeitnehmer müssen nicht auf den Kosten sitzenbleiben. Es gibt mehrere Wege, die Stromkosten mit dem Arbeitgeber abzurechnen. Wir stellen Ihnen im Folgenden Ihre Möglichkeiten vor.
Die sicherlich bequemste Lösung ist eine monatliche Pauschale. Eine Dokumentation der bezogenen Strommenge fällt in diesem Fall nicht an, da vom Gesetzgeber keine Einzelnachweise verlangt werden. Der mögliche Höchstbetrag, den der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer jeden Monat zahlen kann, richtet sich dabei zum einen nach dem Fahrzeugtyp, zum anderen danach, ob eine kostenfreie oder verbilligte Lademöglichkeit am Arbeitsplatz besteht. Auch eine Ladekarte gilt hier als Lademöglichkeit. Trägt der Arbeitnehmer die Kosten selbst, kann alternativ auch der geldwerte Vorteil aus der Privatnutzung des Fahrzeugs vermindert werden. Eine Übersicht der Höchstbeträge:
Wenn der Arbeitgeber stattdessen lieber die Stromkosten kilowattstunden-genau abrechnen will, lohnt sich eine private Wallbox mit integriertem Energiezähler. Der Arbeitnehmer erhält die Zahlung dann als steuerfreien Auslagenersatz. Besteht der Arbeitgeber nicht auf eichrechtskonformes Laden, genügt ein MID-zertifizierter Zähler. In der Regel muss die Wallbox ans Internet bzw. Heimnetzwerk (z.B. via WLAN) angeschlossen werden, um den Zählerstand abrufen zu können – Internetempfang am Stellplatz ist also unbedingt notwendig. Soll die Wallbox zusätzlich auch für andere Zwecke genutzt werden, z. B. für E-Autos von Familie und Freunden, ist neben Eichrechtskonformität außerdem ein Zugangsschutz wie RFID mit verschiedenen Benutzern sinnvoll. Eichrechtskonforme Ladestationen sind außerdem verpflichtend, wenn der Nutzer einen Stromtarif mit wechselnden Stromkosten hat und diese über seinen Arbeitgeber abrechnen will. Bei der Auswahl der Wallbox sollte darüber hinaus darauf geachtet werden, wie die Daten an den Arbeitgeber übermittelt werden sollen. Auch hier gibt es zwei Alternativen:
Mit manueller Übermittlung
Wenn es dem Arbeitgeber genügt, dass Sie ihm Ihren aktuellen Stromverbrauch mitteilen – beispielsweise per E-Mail – müssen keine weiteren Anforderungen an die Wallbox gestellt werden.
Mit automatischer Übermittlung
Eine private Wallbox kann aber auch direkt an das Abrechnungs-Backend des Arbeitgebers angeschlossen werden. Für diesen Zweck muss die Wallbox zwingend internet- bzw. mobilfunkfähig und mit dem aktuellen OCPP (ein Standard für die Kommunikation zwischen Ladestationen und Managementsystemen) ausgestattet sein.
Mess- und eichrechtskonforme Zähler
Das Mess- und Eichrecht dient dazu, Verbraucher – also beispielsweise den Nutzer einer Ladestation – zu schützen, indem es vorschreibt, dass Mengen einheitlich gemessen und damit abgerechnet werden müssen. Dieses Gesetz gilt für allerlei Arten von Messgeräten wie Waagen und Wasserzähler, deren Eichrechtskonformität durch die sogenannte Eichung festgestellt wird. Im Bereich der Elektromobilität sorgt es dafür, dass an Ladestationen und Wallboxen einheitlich abgerechnet wird und die Messdaten und die Abrechnung gespeichert sowie geprüft werden können. Wer den Strom also mess- und eichrechtskonform abrechnen will bzw. muss, sollte beim Kauf einer Ladestation auf einen entsprechenden Produkthinweis achten.
MID-zertifizierte Zähler
MID ist eine Abkürzung für die europäische Messgeräterichtlinie "Measuring Instruments Directive". Sie beschreibt Anforderungen für bestimmte Gruppen von Messgeräten. Mit der Erfüllung dieser Anforderungen und einer entsprechenden Konformitätserklärung entfällt die Notwendigkeit einer Ersteichung. Das bedeutet, dass MID-konforme Zähler in vielen Fällen auch zur Abrechnung eingesetzt werden dürfen. Wichtig: Erfolgt die Abgabe des Stroms kommerziell und im öffentlichen Bereich, sollte ein mess- und eichrechtskonformer Zähler verwendet werden.
Einfacher Zähler
Diese Art der Messung erfüllt keinerlei rechtliche Ansprüche. Sie wird vor allem zum Monitoring für den Eigengebrauch eingesetzt.
Die letzte Möglichkeit für Arbeitnehmer besteht darin, einen separaten Energiezähler installieren zu lassen. Über den Zähler kann der getankte Strom getrennt vom Hausverbrauch gemessen werden. Dieses Modell hat zwar den Nachteil, dass für die Anschaffung des Geräts und die Installation Zusatzkosten anfallen, andererseits muss die Wallbox so keine besonderen Anforderungen erfüllen.
Mit einem E-Auto als Dienstwagen profitieren Sie übrigens auch von attraktiven Steuervorteilen.
Elektroautos lädt man am einfachsten und sichersten an eigens hierfür vorgesehenen Ladestationen. Das können öffentliche Ladesäulen, Wandladestationen für Zuhause (sogenannte Wallboxen) oder mobile Ladestationen für unterwegs sein. Hierzu ist meist ein passendes Kabel notwendig. Das Laden an einer Haushaltssteckdose ist zwar möglich, viele Experten raten aber aus Sicherheitsgründen davon ab.
Dass eine Installation nicht möglich ist, liegt in der Regel daran, dass die Leitungen, Anschlüsse etc. nicht ausreichen oder nicht vorhanden sind. In diesen Fällen können Sie Ihren Stellplatz oder Garage nachrüsten. Eine typische Maßnahme ist die Verlegung eines Starkstromkabels vom Verteilerkasten zur Garage. Dabei können Mauerdurchbrüche und andere Maßnahmen notwendig werden. Die Kosten müssen Sie aber selber tragen.
Zunächst unterscheidet man bei Ladestationen zwischen fest installierten Heimladestationen, sogenannten Wallboxen, und mobilen Ladestationen, die an jeder Steckdose genutzt werden können. Auch bei der Ladeleistung gibt es große Unterschiede: Üblich sind vor allem 3,7 kW, 7,4 kW, 11 kW und 22 kW. Ein weiteres wichtiges Unterscheidungsmerkmal ist der Stecker. In Deutschland weit verbreitet ist der Typ 2-Stecker oder auch Mennekes-Stecker, welchen (fast) alle E-Autos besitzen. Darüber hinaus zeichnen sich manche Ladestationen durch Zusatzfunktionen wie ein Lastmanagement oder eine Zugangssicherung aus.
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